Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Neuregelungen gelten ab 25. Februar

Screenshot, Bundesgesetzblatt

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Am vergangenen Freitag unterschrieb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Am Montag schließlich wurde das Gesetz, das geläufiger unter dem Namen Solarspitzen-Gesetz bekannt ist, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Neuregelungen am 25. Februar in Kraft.

Sie betreffen neue Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung, für die es künftig keine EEG-Vergütung mehr bei negativen Strompreisen geben soll. Allerdings kann die entgangene Förderung nach Ablauf der 20-jährigen Frist nachgeholt werden, sofern die Anlagen bis 100 Kilowatt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Bei größeren Anlagen ab 100 Kilowatt sind die Voraussetzungen durch die verpflichtende Teilnahme an der Direktvermarktung zur Steuer- und Regelbarkeit der Anlagen erfüllt. Sie fallen damit automatisch in den Kompensationsmechanismus, den wir kürzlich genauer erläutert haben. Alle Betreiber von Bestandsanlagen haben ebenfalls die Möglichkeit in diese Neuregelung zu wechseln und erhalten als Anreiz einen Aufschlag von 0,6 Cent pro Kilowattstunde auf ihre bestehende EEG-Vergütung.

Zu den weiteren Änderungen, die mit dem Solarspitzen-Gesetz verknüpft sind, hat der Bundesverband Solarwirtschaft auch ein Merkblatt verfasst. Einige der Regelungen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Wann hierüber entschieden wird, ist nicht festgeschrieben. Auch die Regelungen aus dem „Solarpaket 1“, die einer beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen, warten noch auf grünes Licht aus Brüssel.

Erklärtes Ziel der Regierung ist es, Erzeugungsspitzen, wie sie etwa bei der gleichzeitigen Einspeisung vieler Photovoltaik-Anlagen entstehen, künftig zu vermeiden. Das Gesetz soll Anreize zu Investitionen in Speicher schaffen. Gleichzeitig will die Regierung mit dem Gesetz, die Marktwerte an der Strombörse stabilisieren und die Netze vor einer zu großen Belastung schützen. Das Gesetz war kurz vor Weihnachten von der SPD-Grünen-Minderheitsregierung in den Bundestag eingebracht worden. Bei der Abstimmung im Bundestag Ende Januar votierten auch die Abgeordneten von CDU/CSU für den Entwurf, der damit eine Mehrheit fand. Der Bundesrat verzichtete schließlich auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses und ließ das Gesetz vor etwa zwei Wochen passieren.

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