Bundeswirtschaftsministerium legt geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes vor

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu zwei Referentenentwürfen die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet: zu den geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Vorhaben enthalten unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung von Netzanschlüssen und zur Beschleunigung des Netzausbaus. Schon am Freitag hat sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geäußert und bezeichnete die Vorhaben, die neben dem EnWG auch das EEG berühren, als „starken Aufschlag mit Nachbesserungspotenzial“. Es gebe viele positive Ansätze, wie entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes neu geregelt werden könnten.

Dass das Thema Energy Sharing endlich angepackt wird, findet der BEE besonders begrüßenswert. Denn Energy Sharing erlaube es regionalen Stromverbrauchern wie Privathaushalten, Kommunen oder kleinen und mittleren Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.

Schwächen habe der Referentenentwurf jedoch im Bereich der Netzverknüpfung, so der BEE. Zwar würden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte adressiert, die im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit Ministerium und Netzbetreibern erarbeitet worden seien. Beispielsweise könne der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Positiv sei neben einer verbesserten Transparenz und verbindlichen Fristen im Netzanschlussverfahren auch, dass die Verteilnetzbetrieber künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren sollen, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Bei innovativen Netzanschlusskonzepten bleibe der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.

„Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten“, kritisierte zudem BEE-Präsidentin Simone Peter. Hier werde eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Peters vermisst zudem Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen.

„Wichtig, um die Energiewende zu beschleunigen sind insbesondere die Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Noch immer verzögern überbordende Bürokratievorgaben unnötig Genehmigungsverfahren und bremsen damit die Energiewende und den Ausbau der Netze“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Auch die weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Vereinfachung von Netzanschlüssen sind aus ihrer Sicht positiv, denn es sei zentral für eine auch künftig sichere Stromversorgung, dass der Aus- und Umbau der Stromnetze mit dem Erneuerbaren-Ausbau Hand in Hand gehen. „Kritisch sehen wir die erneut sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung. Eine angemessene Prüfung durch die Praxis ist bei einem so umfassenden Gesetz in der Kürze der Zeit kaum möglich“, so Andreae. Der Entwurf für die lange erwartete EnWG-Novelle umfasse eine Vielzahl an Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Diese werde der BDEW in den kommenden Wochen genau prüfen.

Stellungnahmen zu den noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Entwürfen können laut Bundeswirtschaftsministerium bis einschließlich 10. September eingereicht werden. „Zudem wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert, ob eine Ausweitung der mit dem sogenannten „Solarpaket 1“ eingeführten naturschutzfachlichen Mindestkriterien auch auf ungeförderte Photovoltaik-Anlagen erfolgen sollte. Auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden“, teilte das Ministerium noch mit.

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