Haushalte sparen mit Wärmepumpen-Stromtarif im Schnitt 238 Euro im Jahr

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Einer Erhebung des Verbraucherportals Finanztip zufolge ist eine Kilowattstunde Strom in einem Wärmepumpentarif im Schnitt rund acht Cent günstiger als in einem konventionellen Haushaltstarif. Für diesen Preisvorteil müssen die Haushalte zum einen dem Netzbetreiber erlauben, die Heizleistung ihrer Wärmepumpe zu bestimmten Zeiten zu drosseln, um Netzengpässen entgegenzuwirken.

Zum anderen benötigen die Haushalte dafür einen zweiten Stromzähler, der laufende Kosten verursacht. Diese Mehrkosten machen sich aber bereits ab einem jährlichen Strombedarf von 3.000 Kilowattstunden bezahlt, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei finanztip.de. „Je höher also der Strombedarf der Wärmepumpe ist, desto mehr kann sich der Wärmestromtarif lohnen.“

Finanztip hat für seine Analyse 15 Musterhaushalte erstellt, die über ganz Deutschland verteilt sind und deren Wärmepumpen zwischen 3.000 und 7.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr benötigten. Bei den Tarifen hat das Verbraucherportal auch Neukundenboni einbezogen. Im Durchschnitt bringen die Tarife eine Ersparnis von 238 Euro im Jahr, die Kosten für den zweiten Zähler bereits eingerechnet. Im besten Fall der betrachteten Szenarien spart der Haushalt 588 Euro im Jahr.

Pauschaler Rabatt in Haushalten mit Photovoltaik oft sinnvoller

Das gilt jedoch nur, wenn das zweite Messgerät in den vorhandenen Zählerschrank passt. Ist das nicht der Fall, müssen die Haushalte in einen zweiten Schrank investieren, was Kosten im niedrigen vierstelligen Eurobereich verursachen kann. Dann lohnen sich die Wärmepumpen-Tarife nicht.

Allerdings weist Finanztip darauf hin, dass Wärmepumpen-Betreiber auch dann sparen können, wenn sie ihre Anlage an den Haushaltsstromzähler anschließen, also keinen Wärmepumpentarif nutzen: Wer die temporäre Abregelung der Anlage durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt zulässt oder aber die Leistungsbegrenzung selbstständig mithilfe eines Energiemanagement-Systems umsetzt, kann von einer pauschalen Netzentgeltreduzierung profitieren – alternativ zum Nachlass bei den Netzentgelten, der sich in den günstigeren Wärmepumpentarifen niederschlägt. Diese Möglichkeit hat die Bundesnetzagentur Anfang 2024 im Rahmen der Reform des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschaffen.

Der Rabatt beträgt je nach Region zwischen 110 und 190 Euro und wird jährlich von der Stromrechnung abgezogen. Dieses Modell ist Weigl zufolge oft interessanter als der günstigere Wärmepumpentarif, wenn die Anlagen nur wenig Netzstrom benötigen, etwa weil eine Photovoltaik-Anlage installiert ist.

Wärmepumpen, die seit 2024 neu installiert werden und über 4,2 Kilowatt leisten, müssen steuerbar sein und fallen automatisch unter die neue §14a-Regelung. Schon länger bestehende Geräte können nachträglich dafür gemeldet werden.

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