vzbv fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf zur EEG-Reform

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Nachbesserungen bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die Energiewende kosteneffizienter zu gestalten und den Anstieg der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen. Der vzbv begrüßt zwar die Stoßrichtung des Gesetzesentwurfs, befürchtet jedoch, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien unnötig verteuert wird und falsche Akzente bei der Belastung durch die EEG-Umlage gesetzt werden.

„Die geplanten Ausbauziele für Windenergie auf See sind nach wie vor zu hoch“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Angesichts der enormen Kosten dieser Technologie müssten diese Ziele deutlich nach unten korrigiert werden. Der vzbv schlägt einen Kompromiss vor: Die Ausbaupfade für Solar- und Windenergie an Land werden auf jeweils 3.000 Megawatt pro Jahr angehoben. Für Offshore-Windenergie wird dagegen ein reduziertes Ausbauziel von 4.000 Megawatt bis zum Jahr 2020 eingeführt. Dadurch ließen sich nach Berechnungen des vzbv in den nächsten sechs Jahren rund 3,5 Milliarden Euro sparen. Gleichzeitig würde der Bedarf an teuren und auf zunehmenden Widerstand stoßenden Stromtrassen vermindert.

Mehrbelastung für Eigenverbrauch und Bahnkunden stoppen

Die geplante Einführung einer Mindestumlage auf eigenverbrauchten Strom aus erneuerbaren Energien lehnt der vzbv ab. „Eine derartige Belastung bedroht einen elementaren Bestandteil der Energiewende, die weiterhin auch von den Bürgern ausgehen muss. Sonst droht sie weiter an Zustimmung zu verlieren“, so Holger Krawinkel. Nach Berechnungen des vzbv bringt die geplante Umlage auf solaren Eigenverbrauch bis zum Jahr 2018 lediglich eine Entlastung von 75 Cent pro Haushalt und Jahr. Eine Kontrolle des Eigenverbrauchs ist nicht nur mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sondern greift zudem unangemessen in die Privatsphäre ein.

Auch die Kunden der umweltfreundlichen Schienenbahnen sollten nicht stärker als bisher an der EEG-Umlage beteiligt werden, um dadurch nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen zu müssen. Holger Krawinkel: „Eine Erhöhung der Ticketpreise durch den Ausbau erneuerbarer Energien würde auch die Akzeptanz der Energiewende nachhaltig gefährden. Deshalb fordern wir, die bisher geltenden Vergünstigungen beizubehalten.“

Die Bundesregierung hatte am 4. März 2014 einen Referentenentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der vzbv hat heute eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.