Top-Thema: Energiegipfel im Kanzleramt: Bund gegen Länder

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Am 24. Mai 2012 leistete Peter Altmaier im Rahmen seiner Vereidigung als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den im Art. 56 GG vorgeschriebenen Amtseid. Damit schwor er insbesondere, „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes“ zu wahren und zu verteidigen. Diesen Eid scheint Altmaier jedoch knapp acht Monate danach völlig vergessen zu haben. Sein Konzept steht nämlich nicht nur in krassem Gegensatz zum EEG, das fixe Vergütungssätze für grünen Strom über mehrere Jahre garantiert. Er scheute sich mit seinem Papier auch nicht, neben durchaus diskussionswürdigen Vorschlägen wie z.B. der Rücknahme ausufernder Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie gleich auch den rechtsstaatlichen Grundsatz des Rückwirkungsverbots bei Gesetzesänderungen in Frage zu stellen. Es sollten nämlich Betreiber von Bestandsanlagen, die Vergütungen aus dem EEG-Regime erhalten, das gesamte Jahr 2014 über 1,5% „Energie-Soli“ bezahlen.
Was soll man von solchen Vorschlägen eines Bundesministers halten, der sich explizit gegen geltendes Recht stellt? Ein Ausrutscher? Unwissenheit?
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