Systemdienliche Elektrolyseure: NWR plädiert für eine zielgerichtete Unterstützung

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Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die heimische Elektrolysekapazität bis 2030 auf 10 GW auszubauen. Aus Sicht des NWR ist die Förderung von systemdienlichen Elektrolyseuren ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende.

Durch die Einführung gezielter Förderinstrumente und die Beibehaltung bzw. Neueinführung weiterer Anreize können Investitionsentscheidungen für systemdienliche Elektrolyseure unterstützt werden. Der NWR unterstützt die Pläne der scheidenden Bundesregierung, eine Förderrichtlinie für systemdienliche Elektrolyseure einzuführen und gibt Handlungsempfehlungen für diese gezielte Förderung sowie für weitere Anreizinstrumente für die heimische Elektrolyse. Dies wäre auch ein Appell an eine neue Bundesregierung. Ein Fördersystem für systemdienliche Elektrolyseure kann durch ein Ausschreibungsmodell realisiert werden, das Wettbewerb schafft und gleichzeitig mit klaren Standortkriterien auf eine effiziente Netz- und Systemintegration abzielt. Daneben können weitere Anreize, die Stromnetzentgelte und Baukostenzuschüsse betreffen, ein- bzw. fortgeführt werden. Zusätzlich zu den gezielten Förderungen von Elektrolyseuren ist es für einen erfolgreichen Markthochlauf bei Wasserstoff wichtig, dass weitere Anreize auch auf der Wasserstoff-Nachfrageseite geschaffen werden.

Der Aufbau wesentlicher Elektrolysekapazitäten mit einer Leistung von bis zu 10 GW Elektrolysekapazität bis zum Jahr 2030 ist wichtig, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Eine zielgerichtete Unterstützung von systemdienlichen Elektrolyseuren kann dazu beitragen, Flexibilität, Resilienz sowie Wirtschaftlichkeit im gesamten Energiesystem sicherzustellen. Aus der Sicht des Nationalen Wasserstoffrates ist diese Förderung ein vordringliches politisches Handlungsfeld.

Die Stellungnahme „Systemdienliche Elektrolyse“ vom 22. November 2024 steht hier als Download bereit.