Störfall bei Tesla gravierender als bislang bekannt

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Nach Informationen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) verlief der Störfall am 14. April in der Lackiererei der Tesla Gigafactory mutmaßlich anders als bislang bekannt. Demnach trat eine wassergefährdende Flüssigkeit aus, die bis auf die Werksstraße vor die Hallentore gelangen konnte. Sie floss nachweislich durch das Tor der Lackiererei über eine abschüssige Rampe auf die Straße. Das belegen Fotos, die der ÖDP zugespielt wurden. Vermutlich floss ein Teil der Flüssigkeit sogar über den Rand der Rampe in einen offenen Graben und versickerte dort. Das Landesamt für Umwelt hatte den Fall anders dargestellt. Kurz vor dem Zwischenfall hörten Zeugen in der Nähe eine Explosion. Ob es einen Zusammenhang zu dem Störfall gibt, ist unklar, könnte aber wegen der zeitlichen Nähe möglich sein.„Wieder einmal gehen Weiterbetrieb und Profit vor Sicherheit und Aufklärung“, kommentiert ÖDP-Landesvorsitzender Thomas Löb den Fall. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in einem Wasserschutzgebiet erfordere eigentlich, eine größtmögliche Vorsorge zu betreiben mit Gefahrenabwehrplänen und einer Werksfeuerwehr. Letztere fehlt, obwohl sie ursprünglich eine Auflage zur Erteilung der Betriebsgenehmigung war. Jetzt rächt sich das „Durchwinken“ der Fabrik. Tesla musste eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragen, wodurch wertvolle Zeit verloren ging. Nach unseren Informationen wurde sogar dem  „Landesamt für Umwelt“ verheimlicht, um welche Gefahrstoffe es konkret ging.Wie künftig unser Grund- und Trinkwasser geschützt werden kann, ist völlig offen. Der Wasserverband Strausberg-Erkner kritisierte zu Recht, dass er nicht über den Vorfall informiert worden war.Die ÖDP Brandenburg verlangt, dass der Betrieb ruhen muss, bis eine umfassende Störfallvorsorge vorliegt. Außerdem müssen Informationen zum behördlichen Überwachungsplan, zu Vor-Ort-Besichtigungen bei Tesla gemäß §§ 16 und 17 der 12. BImSchV sowie weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz bekannt gemacht werden. Die Landesregierung muss für den Schutz von Mensch und Umwelt einstehen und nicht das Recht der Brandenburger auf Fürsorge und Gesundheit den Interessen eines Unternehmens opfern.