Stellungnahme des Bundesverband Energiespeicher zur Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD

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Berlin, 3. Dezember 2013. – Der Bundesverband Energiespeicher e.V. (BVES) hat als Interessensvertreter der deutschen Speichertechnologie-Branche zu den Ergebnissen der Energiepolitik in der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD Position bezogen. In der Stellungnahme begrüßen die Vorstandsmitglieder ausdrücklich, dass die Notwendigkeit von Speichertechnologien in einem eigenen Kapitel thematisiert wird. Ebenfalls die Technologieoffenheit bei der Förderung einheitlicher Rahmenbedingungen beurteilt der BVES als durchaus positiv. „Der BVES steht uneingeschränkt hinter den Zielen der Energiewende gemäß Beschluss der Bundesregierung“, so Dr. Harald Binder, Geschäftsführer des BVES. Weiterhin betont er, dass sich der Industrieverband, entgegen der Festlegungen im Koalitionsvertrag, für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien ohne jede Deckelung und gesetzliche Einschränkungen einsetze.
 
Zu kurz gegriffen ist aus Sicht des BVES, dass der Koalitionsvertrag von einem „mittel- bis langfristigen Speicherbedarf“ ausgeht. Stromspeicher dagegen sind sehr viel effizienter als Konventionelle, verursachen keine Must-Run-Kapazitäten und sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukünftigen erneuerbaren Energiewirtschaft. Schon heute können marktreife Stromspeicher wie Großbatterien Systemdienstleistungen sehr viel effizienter bereitstellen als konventionelle Kraftwerke. Und auch bewährte Technologien wie Pumpspeicher tragen seit Langem erheblich zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei und dienen somit zur Absicherung des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. „Verschiedenste Technologien für Energiespeicher stehen bereits heute zum kommerziellen Einsatz zur Verfügung. Sie erbringen schon heute wichtige Systemdienstleistungen und haben in der Vergangenheit ihre Bedeutung für die Netzstabilität bewiesen.“ so Dr. Binder.
 
Damit Speicher jedoch in einen fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb treten können, dürfen sie nicht mit Netzentgelten und Umlagen belastet werden. Die Überprüfung der Letztverbraucherpflichten von Energiespeichern muss zügig zu einer Befreiung der Energiespeicher von der Zahlung der entsprechenden Abgaben führen. Die faktische Doppelbelegung mit Abgaben belastet Unternehmen und Verbraucher bislang unnötig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zuerst die Betreiber von Speichern und dann später noch einmal die tatsächlichen Letztverbraucher der Energie diese staatlich induzierten Kosten tragen müssen. Generell sollte der dezentrale Verbrauch von selbsterzeugtem Strom nicht mit Abgaben belastet werden. „Selbsterzeugter Strom wirkt sich für den Stromversorger so aus wie Einsparungen, wie sie sich ebenfalls durch Maßnahmen zu höherer Energieeffizienz ergeben“, meint BVES Präsident Prof. Eicke R. Weber. „Abgaben auf derartigen Strom würden auch die Betreiber bereits vorhandener eigener Kraftwerke in der Industrie treffen und sie damit im Wettbewerb schlechterstellen.“
 
Die Schaffung einer funktionierenden Speicherinfrastruktur braucht Zeit. Große etablierte Speicher benötigen lange Planungs- und Realisierungszeiträume. Neue Speichertechnologien werden nur durch breite industrielle Markteinführung verbunden mit technologischen Innovationen deutlich kostengünstiger werden. Die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten keinen Anreiz für die Nutzung von Speichern zur Flexibilisierung des Gesamtsystems und verhindern Investitionen in neue Speicherkapazitäten sowie die Entwicklung und Praxiserprobung neuer Technologien. Deshalb fordert der Vorstand des BVES die schnellstmögliche Einführung von geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die das rasche Wachstum des Speichermarktes in Deutschland möglich machen. Neben kurzfristigen Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen muss ein neues Marktdesign zukünftig Flexibilität und Kosteneffizienz belohnen, um so langfristige Investitionssicherheit und Perspektiven für bestehende und neue Speicher zu schaffen.