Solar-Freiflächen: Der erste Schritt für Solar-Offensive in NRW ist gemacht

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Als erste Maßnahme bei den Erneuerbaren Energien bringt die schwarz-grüne Landesregierung eine Verordnung im Rahmen der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Länderöffnungsklausel auf den Weg, um solare Freiflächenanlagen auf benachteiligten Grün- und Ackerlandflächen bauen zu können. Benachteiligt heißt unter anderem, dass diese Flächen eine sog. Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache landwirtschaftliche Erträge erwirtschaften können.

Bisher konnten landesweit nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen. In diesem Jahr ist es noch möglich, dass Projekte in einer Größenordnung bis zu 150 Megawatt (MW) Leistung bei den EEG-Auktionen ihre Gebote einreichen können. Ab nächstes Jahr verdoppelt sich das Volumen auf 300 MW.

Dies entspricht nach Berechnungen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums NRW einer Fläche von maximal 400 Hektar. Das ist allerdings nur ein Bruchteil der landesweit benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, die immerhin 136.100 ha Ackerland und 174.600 ha Grünland umfassen. Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Entwurf der Photovoltaik-Freiflächenverordnung noch auf den Weg gebracht.

„Das ist ein erstes, wichtiges Signal für die angekündigte Solar-Offensive der neuen Regierungskoalition“, kommentiert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), die neue Verordnung. Für Mildenberger kommt die Verordnung gerade rechtzeitig. Anfang September wird die Bundesnetzagentur die Kriterien für die nächste Photovoltaik-Ausschreibung mit Gebotstermin zum 1. November bekanntgeben. „Deshalb können auch erste Projekte aus NRW an dieser Auktion teilnehmen, ansonsten hätten die Investoren bis nächstes Jahr warten müssen.“

Dass der LEE NRW auf Zuschläge für die entsprechenden NRW-Gebote hofft, versteht sich von selbst. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden in diesem Jahr hat NRW, d.h. ohne die sogenannten Innovationsausschreibungen, gerade einmal einen (!) Zuschlag von bundesweit insgesamt 310 Zuschlägen mit rund 1.800 MW Leistung bekommen.

Die im Juli vom Bundestag beschlossene EEG-Novelle sieht für 2023 eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge für PV-Freiflächenanlagen in Deutschland auf 5.850 MW vor und wird in den folgenden Jahren sukzessive erhöht. Deshalb ist zu hoffen, dass NRW mit der nun erfolgten Öffnung für solare Freiflächenanlagen auf benachteiligten Grün- und Ackerlandflächen hoffentlich vermehrt Zuschläge von diesem Kuchen abbekommt. In den Ausschreibungen im Zeitraum 2017-2021 entfiel durchschnittlich immerhin 39 % der bezuschlagten installierten Leistung auf Gebote für Flächen in benachteiligten Gebieten, sprich eine relevante Größe.

Bei der Verbändeanhörung zur neuen solaren Länderöffnungsklausel im Frühjahr hatte der LEE NRW ein Volumen von 500 MW gefordert, das beispielsweise die Landesregierung in Baden-Württemberg jüngst beschlossen hat. Angesichts der reichlich vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen mit niedrigen Bodenwerten in NRW ist es nach Einschätzung des LEE NRW kein Problem, dass sich die Landesregierung in einem nächsten Schritt an dem Volumen aus Baden-Württemberg orientiert. „Deshalb wird es auch zu keinen Konflikten mit hochwertigen, ertragsreichen Ackerflächen und der Produktion von Lebensmitteln kommen“, sagt Mildenberger.

Für die angekündigte Solar-Offensive setzt der LEE NRW auch auf baldige Regelungen der neuen Landesregierung für die Floating- und Agri-PV, sprich für schwimmende Solarparks und die Doppelnutzung klassischer landwirtschaftlicher Flächen mit Solartechnik. Laut Koalitionsvertrag sollen beispielsweise Hürden abgebaut und im Landesentwicklungsplan Solaranlagen auf benachteiligten Flächen sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik berücksichtigt werden. „Wir brauchen neben möglichst vielen Privat- und Gewerbedächern so schnell wie möglich alle Flächen für einen dynamischen Solar-Ausbau“, betont Mildenberger.