KACO verlängert Austauschpauschale auf sieben Jahre

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KACO new energy verlängert seine Tauschpauschale rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2009 ausgelieferten Wechselrichter der xi-Serie. Installateure erhalten die Tauschpauschale jetzt innerhalb von fünf Jahren ab Installationsdatum, statt bislang in einem Zeitraum von zwei Jahren. Wurden die Geräte bis zu vier Wochen nach der Installation bei KACO registriert, gibt es die Pauschale sogar innerhalb der vollen Garantiezeit von sieben Jahren. Für den ersten Powador-Wechselrichter bezahlt KACO 100 Euro netto, für jedes weitere Gerät derselben Anlage 50 Euro. Für die siebenjährige Tauschpauschale registrieren Handwerker oder Anlagenbetreiber die Powador-Wechselrichter unter www.kaco-newenergy.de/service.
"Wir sind von der Qualität unserer Wechselrichter überzeugt", begründet KACO-Geschäftsführer Ralf Hofmann die Serviceinitiative. "Das Vertrauen in die eigene Stärke macht die Verlängerung möglich.“ Mit der Pauschale erstattet KACO new energy dem austauschenden Handwerker in vielen Fällen die Kosten. Dadurch ist sichergestellt, dass beim Anlagenbetreiber das Tauschgerät innerhalb kurzer Zeit installiert ist. So fließt schnell wieder Strom ins Netz und Geld in die Kasse.
Reklamationen nimmt KACO auf seiner Homepage oder unter +49/7132/3818-660 entgegen. Während der siebenjährigen Garantiezeit lässt KACO in der Regel den kompletten Wechselrichter durch einen Installateur austauschen. Abhängig vom Baujahr erhalten Kunden ein neues oder ein aktualisiertes Gerät, das nicht älter ist als das Original.
Die verbleibende Garantie überträgt sich auf das Ersatzgerät. Bei Reklamationseingang bis zwölf Uhr verlässt noch am selben Tag ein Tauschgerät das Haus, bei späterer Meldung am Folgetag. Ist das Tauschgerät eingetroffen, können Handwerker den Austausch von altem und neuem Gerät bei ein und demselben Kundentermin erledigen. Dadurch muss der Kunde nur einmal angefahren werden. Die geltenden Garantiebedingungen im Wortlaut stehen ebenfalls auf der Homepage zum Download bereit. Sie gelten für das gesamte europäische Festland.