Interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeit zum Jahresende mit Photovoltaik

Teilen

revotec energy aus Leonberg bei Stuttgart weist auf die Möglichkeit hin bis zu 40% der Investitions-kosten einer nach dem 31.12.2010 zu installierenden Photovoltaikanlage noch in 2010 steuerlich abziehen zu können. Grundlage ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG. Die Voraussetzungen hierfür können in den meisten Fällen geschaffen werden. Für alle, die den Steuervorteil nutzen und bereits ab dem Frühjahr ihre „Sonnenstromernte“ einfahren wollen, bietet revotec energy eine Sonderaktion mit Aktionspreisen, Beratung und individuellen Wirtschaftlichkeits- und Liquiditätsberechnungen.
Aufwww.revotec-energy.de/steuervorteil_photovoltaik.php werden Informationen hierzu zur Verfügung gestellt.