Enso Netz GmbH blockiert weiter Zahlung der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung für den Solarpark Horka

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Berlin/Horka, 14.03.2012: Seit Oktober 2011 ist der 5,3 MW Solarpark Horka nördlich der sächsischen Stadt Görlitz am Netz und speist Strom ins öffentliche Netz ein. Seit der Inbetriebnahme verweigert der regionale Netzbetreiber Enso Netz GmbH die Zahlung der Einspeisevergütung , zu der er laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gesetzlich verpflichtet ist. Enso zweifelt die Wirksamkeit des von der Gemeinde Horka aufgestellten Bebauungsplanes als Vergütungsvoraussetzung an.
Dagegen hat die errichtende und betreibende PPH Photovoltaik Projektgesellschaft Horka mbH, eine Tochter der Parabel AG, geklagt und in einem Eilverfahren im Januar 2012 Recht bekommen. Die Enso wurde zu einer monatlichen Abschlagszahlung von 80 % auf die Einspeisevergütung verurteilt. Wie das Landgericht Dresden festgestellt hat, setzt die „Vergütungspflicht des Netzbetreibers nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG nicht die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Bebauungsplanes, in dessen Geltungsbereich die Anlage errichtet wurde, voraus“.
Trotzdem will die Enso nun weiter prozessieren, womit dieser Fall im Hinblick auf zukünftige Investitionen in solare Freiflächenanlagen zum Präzedenzfall werden könnte. Denn sollte dieser Fall Schule machen, könnte kein Projektentwickler mehr auf eine bestehende Satzung vertrauen und müsste aufwändige Überprüfungen der planungsrechtlichen Grundlagen durchführen. Ein abschreckendes Szenario für jeden Investor und auch bedenklich im Sinne einer raschen Umsetzung der Energiewende.
Mit der Weiterführung des Verfahrens muss nun auch die Gemeinde Horka auf die in ihren Haushalt eingeplante Gewerbesteuer warten. Darüber hinaus gefährdet die Enso die Existenz eines Mittelständlers. Denn die Parabel AG hatte geplant, die Betriebsführung der Anlage für mindestens 10 Jahre zu übernehmen, aber nicht Eigentümer zu bleiben. Das Eigenkapital, welches in das 11 Millionen-Projekt geflossenen ist, bleibt bei einem sich lange hinziehenden Hauptsacheverfahren weiterhin gebunden. Geld, was der Parabel zur Finanzierung weiterer Projekte sowie des laufenden Geschäftsbetriebes nicht zur Verfügung steht.
„Uns erschließt sich nicht, was die Enso eigentlich erreichen will“, so Jürgen Will, Vorstand der Parabel AG. „ Die Erlangung der Rechtssicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes, die die Enso jetzt ins Feld führt, ist schon durch das deutliche Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt und wird nach unserer Überzeugung in der nächsten Instanz bekräftigt werden. Die Enso, die im Übrigen selbst Solaranlagen errichtet und betreibt, sollte sich vielmehr fragen, welcher Schaden mittelfristig für alle Beteiligten entstehen wird.“
Schon jetzt hat das Verfahren die Enso Netz GmbH ca. 100.000 EUR gekostet. Die ostsächsischen Kommunen – auch die Gemeinde Horka – sitzen über die KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH mit im Boot der Enso. „Wir haben der Enso
Netz GmbH mehrfach Angebote unterbreitet, “ so Jürgen Will weiter, „ sich mit uns außergerichtlich zu einigen und sind auch weiter gesprächsbereit. Bisher wurden aber alle Vorschläge abgelehnt.“