Die neue Regelung soll den Ausbau Erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen. „Deutschland hat sich hohe Ziele gesetzt bei der Klimaneutralität“, so Lemcke-Braselmann. „Hier sehen wir, dass es der neuen Regierung ernst damit ist.“ Angesichts bislang oft vieljähriger Genehmigungsverfahren für einzelne Projekte kommt dies als Befreiungsschlag zur rechten Zeit.
Das Baurecht kennt solch verfahrensfreies Vorgehen bereits, etwa bei Garagen und Carports. „Die Erfahrungen damit sind durchweg positiv, weshalb ein Ausrollen in großem Maßstab möglich wird“, sagt Lemcke-Braselmann. „Ziel ist es, klare Vorgaben für die Errichtung der Wind- und Solarparks zu machen.“ Der Projektentwickler kann mit dem Bau beginnen, wenn er bestätigt, die entsprechenden Regeln zu beachten. Erst im Nachhinein wird dann von Behördenseite überprüft, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.
Dabei werden eben auch die oft zeitintensiven Einspruchsverfahren gebündelt. „Das Risiko des Baus und der Einhaltung der Vorgaben liegt dann beim Betreiber“, sagt Lemcke-Braselmann: „Wohlverstandenes Eigeninteresse sorgt dann für Regelkonformität – bei einer deutlichen Beschleunigung des Aufbaus.“ Damit ermöglichen die zukünftigen Koalitionäre ein Vorgehen wie von Tesla beim Bau der Autofabrik in Grünheide. Auch dort ging das Unternehmen ins Risiko, um eine Beschleunigung zu erreichen. Mit der neuen Regelung wird sich das Risiko sogar verringern, weil diese Vorgehensweise dann gewünscht ist und wohlwollend vom Staat begleitet wird.
Die Pläne sehen dabei Zuckerbrot und Peitsche vor: Während auf der einen Seite die Hürden für Baubeginne gesenkt werden, müssen auf der anderen Seite zusätzliche Auflagen erfüllt werden. „Bei steigendem Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung in Deutschland soll auch die Grundlastfähigkeit gesichert werden“, so Lemcke-Braselmann. „Deshalb ist vorgesehen, dass zur Genehmigungsfreiheit neben der Einhaltung der sicherheitstechnischen Auflagen auch der Nachweis einer klimaneutralen Back-up-Lösung gehört.“
Nach dem Willen der kommenden Koalitionäre sollen deshalb im direkten Einzugsbereich der neuen Wind- oder Solarparks sogenannte Mikrofusionsreaktoren aufgestellt werden. „Diese springen dann bei schwachem Wind und Dunkelheit ein und sichern den Strom-Output der Parks“, sagt Lemcke-Braselmann. „Noch unklar ist, ob sich mehrere Windparks unterschiedlicher Betreiber einen dieser Reaktoren teilen dürfen oder ob es für wirklich jeden Park einen Reaktor geben muss.“ Sollte dies der Fall sein, würden die Vorteile des genehmigungsfreien Bauens möglicherweise durch die erhöhten Kosten für die Reaktoren aufgezehrt. Mit der Inbetriebnahme der ersten genehmigungsfrei gebauten fusionsreaktorgekoppelten Wind- und Solarparks wird 2070 gerechnet.
Über die aream Group
Die aream Group, 2005 gegründet, ist ein Investment- und Asset-Manager für institutionelle Investoren und Industriekunden mit Fokus auf nachhaltige Infrastruktur im Sektor Erneuerbare Energien. Mit den drei Bereichen Fund- und Asset-Management, Projektentwicklung und Operation Management deckt aream die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments ab. Mit mehr als 2,5 Milliarden Euro Transaktionsvolumen gehört aream zu den führenden Asset-Managern in diesem Markt, mit dem eigenen Anlagenbestand wird grüner Strom für rund 40 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Seit 2008 produziert aream mehr als vier Milliarden kWh grünen Strom. Im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen in den nächsten Jahren mehrere Solar- und Windparks realisiert oder erworben werden. Allein durch die eigene Projektentwicklung verfügt aream derzeit über eine lange Entwicklungs-Pipeline mit großem Potenzial. Weitere Informationen: www.aream.de.
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