Diese nach § 40 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) privilegierten Unternehmen zahlen dann nur noch 0,05 Cent pro kWh, was einer direkten Subvention gleichkommt. Im Jahr 2011 wurden so insgesamt 730 Industrieunternehmen entlastet. Die Mindereinnahmen von knapp 3 Milliarden Euro mussten dann von den Letztverbrauchern getragen werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die entsprechenden Befreiungen und für das Antragsjahr 2012 – und damit für eine Befreiung in Jahr 2013 – sind bereits 2.023 Unternehmensanträge für insgesamt 3.172 Abnahmestellen eingegangen.
Die vollständige Liste aller privilegierten Unternehmen zum Herunterladen und die Visualisierung der Unternehmen auf einer Deutschlandkarte finden Sie unter:http://psrd.de/@954584
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