Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) stellt fest, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof hat dies am 13. März 2001 festgestellt. Die EU-Kommission hat sich daraufhin 2002 dieser Wertung angeschlossen und ausdrücklich gesagt, dass das EEG keine Beihilfe ist. Elf Jahre später versucht die EU-Kommission, ohne dass es materielle Änderungen am EEG gegeben hätte, das Gesetz als Beihilfe zu deklarieren. Ziel ist es, direkt Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen. „Das deutsche Einspeiserecht wurde in 22 Jahren immer wieder vor Gericht angegriffen und wurde stets bestätigt“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.
Des Weiteren zeigt sich der BEE überrascht, dass die EU-Kommission Regelungen des EEG in Frage stellt, die einer Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien entsprechen. Anstatt Investoren durch diesen ungerechtfertigten Angriff auf das ganze EEG zu verunsichern und damit die Energiewende zu behindern, sollte die Kommission Wächter darüber sein, dass ihre eigenen Richtlinien umgesetzt werden. Das ist in Deutschland der Fall.
Unabhängig von der Frage, ob der Aspekt der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG Beihilfecharakter haben könnte, kann der BEE nachvollziehen, dass die EU-Kommission die derzeitige Regelung als Problem ansieht, da sie in Teilbereichen zu Verzerrungen führt. Der BEE spricht sich daher dafür aus, dass nur diejenigen Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die Unternehmen von niedrigeren Börsenstrompreisen in Folge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien profitieren. Deshalb sollte künftig kein Unternehmen weniger EEG-Umlage zahlen, als es durch niedrigere Strompreise einspart. Unternehmen sollten zudem nur dann begünstigt werden, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz nachprüfbar erhöhen.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren vieles getan, um die Kritik der EU-Kommission beim Thema Besondere Ausgleichsregelung zu bestärken und in den vergangenen Wochen zu wenig getan, um die Sorgen der Kommission zu entkräften. Umso wichtiger wird es sein, in den nächsten Monaten eine echte Reform der Besonderen Ausgleichsregelung anzugehen. Damit würde die Bundesregierung der EU-Kommission signalisieren, dass sie deren Sorgen ernst nimmt. Außerdem muss die Bundesregierung juristisch untermauern, dass das EEG keine Beihilfe ist.
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