Conergy AG: Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung

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Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Conergy AG, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, sowie der Vorstand der Conergy AG beabsichtigen gemeinsam, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse im Hinblick auf die Aktien der Conergy AG zu beantragen.