Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die Verbraucherzentrale  Bundesverband e.V., dass diese angeblich die Care-Energy rechtmäßig  abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen unerwähnt, dass schon am  25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in  welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis  einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima  zu gewährleisten. Den Inhalt der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat.
Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale  unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der  Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese  Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes  der Energieverbraucher e.V. – welcher Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist – und dem "grußlosen Auflegen" beim Versuch  von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der  Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar  eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht  gewünscht ist.
In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende  Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale  Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:
Zitat Anfang  Unterlassungsanspruch
Unsere Mandantschaft:  Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power – Ihr  Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy – Ihr Energieversorger  GmbH & Co. KG  in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche  Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH  (mk-group), der mk-power – Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG  (mk-power), und der mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG  (mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben  vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung  wird anwaltlich versichert.
I. Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere  Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere  Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn  März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der  Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser  Gelegenheit auch die AGBŽs unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie  für Rückfragen gerne zur Verfügung  stehe, da seitens unserer  Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit  mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass,  seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz  gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine  Antwort erhalten.  Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten überfallartigen  Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr überrascht war. Dies  gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen Ausführungen einen völlig  falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese Missverständnisse hätten  sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine Veranlassung zu einer  solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.
II. In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten  Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen  Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen im Einzelnen:
1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der  Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist  unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der  von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular  unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der  Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke  der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine  eigenständige Rechtspersönlichkeit.
"Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von  Rechten und Pflichten sein.
Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer Darstellung  ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und Gegenstand des  Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGBŽs unserer Mandantschaft.  Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr  Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch zentral an die  Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner werde.
2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG
a) Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von  Informationen über die Identität des Unternehmers und die  wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt  nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht  unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer  tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass  sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der  Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar  downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag  zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr  Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/abg.htmlhttp://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informations package_jan-2013.pdf b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu  erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden  abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art "Vermittlungsvertrag" in unbegrenztem  Umfang abgeschlossen. Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche  Handlung dar.
Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird durch  unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen  Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGBs unserer Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen  verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGBs für  Energiedienstleistungen die mk-power.
Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für den  Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten  entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten  Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der  mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur  besteht,
"… soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit einhergehenden  Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist."
Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch
"… auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power…".
Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der Rechte  unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im Ansatz.  Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige Vertragsgestaltung  im Rahmen des Geschäftsmodells der Energiedienstleistung in der  Liegenschaft des Kunden (sog. Energiespar-Contracting im Sinne der  DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich ist.
c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist es  unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein  Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH &  Co.KG abschließt.
3. Ergebnis
Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG ausscheidet.  Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über die genaue  Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass sich die  Sache damit erledigt hat.
Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich  eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere  Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein  kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.
Zitat Ende
Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar  einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu  diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem  im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten  aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten,  dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und  vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.
"Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein  kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer  Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann  und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu  verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in  Energiearmut leben müssen", so Martin Richard Kristek CEO der Care-Energy mk-group Holding GmbH.
Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der  Armutsgrenze.
Informationen zum Unternehmen: Wie die Energiewende mit Care-Energy funktioniert und weshalb Care-Energy der Energieversorger der Energiewende ist, sehen Sie im Film von Frank Farenski "Leben mit der Energiewende" Hier der Link zum Film:http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.htmlwww.care-energy.de Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.
Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
marc.maerz@care-energy.de