BVES bringt seine Position zum GNDEW-Entwurf ein: Neustart der Digitalisierung der Energiewende erfordert einen transparenten und einheitlichen Ansatz

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Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. sieht noch Nachsteuerungsbedarf beim GNDEW und mahnt neue Weichenstellungen an.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) begrüßt der BVES ausdrücklich das Vorhaben, den Rollout der intelligenten Messsysteme endlich zu beschleunigen und dabei die Kosten für die Endkunden deutlich zu senken.

Urban Windelen, BVES Geschäftsführer: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung unseres zukünftigen Energiesystems. Schnelle Digitalisierung ist essenziell, um die Flexibilität des Energiesystems auch durch Energiespeichertechnologien sichern zu können.“

Der BVES hebt als positiv im GNDEW besonders die verbindlichen Einbauziele für die Messstellenbetreiber, den beschleunigten Smart-Meter-Einbau auf Wunsch innerhalb von vier Monaten sowie die vorgesehene Absenkung der Kosten für Endkunden hervor. Diese Maßnahmen etablieren konkrete Anreize für Kunden, um in die Technologien für die Energiewende zu investieren und ihr volles Potenzial zu nutzen.

Eine weitere gute Entwicklung ist die Einführung dynamischer Stromtarife ab 2026. Allerdings empfiehlt der BVES, diese dynamischen Tarife verpflichtend bereits ab dem 1.1.2025 für alle Stromkunden einzuführen, um den Rollout weiter voranzutreiben.
Genauso sollten intelligente Messsysteme bereits bei der Installation von flexiblen Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen verpflichtend verbaut werden.

In Sachen Transparenz und Einheitlichkeit mahnt der BVES noch Änderungen am Smart Meter Rollout an.  Benötigt wird endlich ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Beantragung eines Smart Meters, sowie eine schnelle Abwicklung nach festgelegten Fristen z.B. über die gemeinsame Internetplattform der Verteilnetzbetreiber.

Derzeit ist es noch den Verteilnetzbetreibern und Messstellenbetreibern überlassen, ihre jeweils eigenen Ansätze zu entwickeln. Dies hat zu einem Wildwuchs von Hunderten unterschiedlicher Antragsformularen, Anforderungen und Fristen geführt.

Johannes Hauck, BVES Vorstandsmitglied und Corporate Affairs Director bei Hager Group: „Das Gesetz ist bereits ein guter Ansatz. Konstruktive Diskussionen mit dem BMWK haben dafür gesorgt, dass die Bedeutung einer schnellen und sicheren Digitalisierung für die Energiewende überall ankam. Wir arbeiten weiter daran, die letztendlichen Schwachstellen zu beheben, damit die Ziele des Gesetzes effektiv erreicht werden können“.