Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf ihrer Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz sowie ein Eckpunktepapier für ein ausdifferenziertes Entgeltsystem zur Konsultation gestellt.
„Das Hochlaufentgelt ist ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft. Mit unserem Vorschlag stellen wir den die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes zu einem angemessenen Preis sicher. Zugleich gewährleisten wir eine solide Gegenfinanzierung für Bau und Betrieb der Wasserstoffnetze aus privaten Mitteln“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bestimmung des Hochlaufentgelts
Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitliches Entgelt, das an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Jahr 2055 gelten soll. Es muss dabei zum einen die Kosten, die während der Hochlaufphase bis zum Jahr 2055 entstehen, vollständig gegenfinanzieren. Zum anderen muss es marktgängig sein.
Mit einer Höhe von 25 €/kWh/h/a stellt die Bundesnetzagentur ein Entgelt zur Konsultation, das beide Kriterien erfüllt. Sie stützt sich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Expertise eines wissenschaftlichen Gutachtens.
Die Festlegung setzt auf dem im Juni 2024 erlassenen Beschluss WANDA auf, der für das Wasserstoff-Kernnetz einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus bestimmt. Der Mechanismus soll das Ungleichgewicht zwischen der anfänglich geringen Nachfrage nach Wasserstoff-Transportkapazitäten und den anfänglich hohen Kosten für den Infrastrukturaufbau ausgleichen. Prohibitiv hohe Entgelte sollen verhindert werden. Die Festlegung eines über die Jahre konstanten Hochlaufentgeltes führt dazu, dass in der Anfangsphase Mindererlöse entstehen. Später soll das Hochlaufentgelt jedoch zu Erlösen führen, die oberhalb der jährlichen Kosten liegen, folglich Mehrerlöse generieren. Die anfänglichen Mindererlöse werden dabei auf einem Kostenallokationskonto verbucht, damit sie später durch die Mehrerlöse ausgeglichen werden können.
Das Entgelt wird jährlich an die allgemeine Geldwertentwicklung angepasst. Die Bundesnetzagentur prüft alle drei Jahre, ob das Entgelt noch geeignet ist, das Kostenallokationskonto auszugleichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sie das Hochlaufentgelt anpassen.
Eckpunkte für ausdifferenziertes Entgeltsystem
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für ein differenziertes Entgeltsystem zur Konsultation gestellt. Das Hochlaufentgelt von 25 €/kWh/h/a gilt für eine feste Wasserstoffkapazität auf Jahresbasis. Derzeit wird mit dem Verfahren WaKandA eine detaillierte Produktpallette konsultiert, welche neben der Einführung von Monats- und Tageskapazitätsprodukten auch unterbrechbare Wasserstoffkapazitäten vorsieht. Damit das Entgeltsystem diesen Produkten gerecht wird, stellt die Bundesnetzagentur in ihrem Eckpunktepapier Ideen zur Ausgestaltung von Multiplikatoren für unterjährige Produkte, Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte und Rabatte an Ausspeisepunkten an Wasserstoffspeichern vor.
Weiteres Verfahren
Stellungnahmen zu den konsultierten Dokumenten können bis zum 2. Mai 2025 abgegeben werden. Der Festlegungsentwurf sowie das zugrunde gelegte Gutachten sind unter www.bundesnetzagentur.de/1054582 veröffentlicht. Das Eckpunktepapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/1053974 veröffentlicht.
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