Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert ein in dieser Woche von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichtes Papier, das Netzbetreibern die Erhebung von Gebühren für den Netzanschluss von Speichern ans Übertragungsnetz empfiehlt. Nach Auffassung des Verbandes blockieren diese den für den Klimaschutz dringend benötigten Ausbau von Großspeichern. Sie könnten bestehende Projektplanungen insbesondere in Süddeutschland nunmehr gefährden. Der Einbau von Heimspeichern ist von der Regelung nicht betroffen.
„Batteriespeicher sind die effizienteste Technik, um die fluktuierende Erzeugung von Sonne und Wind ins Stromsystem zu integrieren, um das vorhandene Netz effektiver zu nutzen und Netzausbaukosten zu dämpfen. Sie ermöglichen weitere wichtige Systemdienstleistungen wie die Momentanreserve. Dieses Multitool der Energiewende darf nicht wie ein normaler Stromverbraucher zur Kasse gebeten werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Speicher würden einen wichtigen gesellschaftlichen Nutzen erbringen. Ihr Rollout könne nur dann gelingen, wenn Marktbarrieren abgebaut und keine Steine in den Weg gelegt werden.
In dem neuen Positionspapier bekräftigt die BNetzA ihre Haltung, dass die Erhebung von so genannten „Baukostenzuschüssen“ für den Anschluss von Speichern ans Übertragungsnetz sachgerecht seien und unterbreitet konkrete Vorschläge für die Staffelung dieser Gebühren. Die neuen Empfehlungen der BNetzA würden diese Marktbarriere für die Errichtung von Speichern sogar noch erhöhen, so die Kritik des Solar- und Speicherverbandes. Die BNetzA würde mit ihren neuen Leitlinien Speicher insbesondere in Süddeutschland unnötig verteuern.
Dabei stehen für die kommenden zwei Jahre Projekte zur Verfünffachung der Großspeicherkapazität in Deutschland in den Startlöchern, wie eine jüngst vom BSW-Solar veröffentlichte Studie ermittelte (https://www.solarwirtschaft.de/2024/10/02/verfuenffachung-der-grossspeicher-kapazitaet-geplant/).
Die Behörde widerspricht mit ihrer Vorlage auch der parteiübergreifenden Einigkeit im Deutschen Bundestag zur besonderen Bedeutung der Speicher. Erst im April beschloss das Parlament zum Solarpaket einen Entschließungsantrag, der fordert, „die regional sehr unterschiedlichen und teilweise überhöhten Baukostenzuschüsse, die die Netzbetreiber für den Anschluss von Großspeichern verlangen können, einheitlich und verhältnismäßig“ auszugestalten.
Dabei hatte sich der Bundestag weiteren Empfehlungen des BSW-Solar angeschlossen und zusätzlich gefordert, die derzeit zum 31.12.2028 befristete Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher in § 118 Abs. 6 EnWG für Neu- und Bestandsanlagen dauerhaft zu entfristen, und die Netzentgeltbefreiung auch auf Eigenverbrauchsspeicher anzuwenden, was die BNetzA bisher ebenfalls blockiert.
Carsten Körnig: „Es ist richtig, dass der Speicherzubau netzdienlich gestaltet werden muss und dafür Regelungen gefunden werden müssen. Alle Akteure der Branche seien sich aber darin einig, dass Baukostenzuschüsse kein geeignetes Mittel sind, um den Batteriespeicherzubau sachgerecht zu regeln.“
Der BSW-Solar appelliert daher an die Bundesnetzagentur, ihre nicht mehr sachgerechte Haltung zu überdenken und Regelungen zu schaffen, die der besonderen Rolle der Batteriespeicher in einem erneuerbaren Stromsystem gerecht werden. Es gelte vielmehr, auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft zu Investitionen in die dringend benötigten Speicher zu ermutigen, so Körnig.
Hintergrund
Baukostenzuschüsse sind – anders als der Name suggeriert – Netzanschlusskosten, die von Anschlussnehmern an den Netzbetreiber zu bezahlen sind, wenn Verbraucher einen Netzanschluss herstellen oder die Bezugsleistung erhöhen wollen. Bei Kraftwerken und Stromeinspeisern sind solche Kosten gesetzlich ausgeschlossen.
Baukostenzuschüsse für Stromspeicher sind seit längerem umstritten, weil Speicher im Stromnetz die Energie zeitversetzt wieder einspeisen und damit keine Letztverbraucher sind. Mit dieser Begründung hatte das OLG Düsseldorf Ende 2023 eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Baukostenzuschüssen verworfen, wogegen sich die BNetzA derzeit beim Bundesgerichtshof wehrt.
Das nun vorgelegte BNetzA-Papier weise zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter auf, werde aber von den Netzbetreibern als Richtschnur häufig befolgt. Für Investoren und Speicherbetreiber erscheint die Höhe und Erhebung oder Nichterhebung oft als willkürlich. Verbindliche Vorgaben für die Berechnung der Baukostenzuschüsse gibt es weder in einem Gesetz, noch in einer Verordnung, noch in Festlegungen der BNetzA. Allein schon diese Rechtsunsicherheit bremse die Investitionsbereitschaft gerade massiv.
„Wir erwarten eine intensive Konsultation der Branche, um eine Festlegung zu treffen, die netz- und systemdienliche Speicher anreizt und Rechtssicherheit schafft“, so Körnig. „Und auch der Gesetzgeber ist aufgerufen, die europarechtlich definierte besondere Rolle der Speicher im Energiewirtschaftsrecht weiter auszugestalten“.
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