So wurde zum einen eine Formulierungshilfe zur Änderung des Strompreisbremsen-Gesetzes (StromPBG) und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vom Kabinett verabschiedet. Mit dieser Formulierungshilfe wird der Kreis der sogenannten Prüfbehörden erweitert. Konkret wird der Kreis derer, die als Prüfbehörde infrage kommen, um juristische Personen des Privatrechts erweitert, die dann im Wege der Beleihung mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben betraut werden können. Aufgabe der Prüfbehörde bei der Strom- und Gaspreisebremse ist es unter anderem, auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben zu achten, die Auflagen zur Beschäftigungssicherung, die Regelungen zum Boni- und Dividendenverbot sicherzustellen oder die ordnungsgemäße Berechnung der Entlastungen der Letztverbraucher zu überwachen. Weiterhin werden die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen näher konkretisiert und um Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig ergänzt. Sofern diese in ihrer Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entsprechen, können sie als Absicherungsgeschäft gemeldet und damit bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
Daneben wurde eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes im Kabinett beschlossen. Ziel ist es, dem Bund im Sinne der Sicherung der Energieversorgung mehr Handlungsspielraum im Rahmen einer Treuhandverwaltung zu eröffnen.





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