Nachdem das Kabinett gestern (8. April 2025) den Entwurf des neugefassten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beraten hat, beginnt heute die sogenannte Verbandsanhörung. In den kommenden sechs Wochen haben Verbände, Kammern und andere Organisationen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, dessen Haus den Gesetzentwurf vorgelegt hat: „Ich hoffe auf eine möglichst breite Beteiligung und viele konkrete Impulse. So kann dieses Gesetz zum Gamechanger für die Akzeptanz der Energiewende in unserem Land werden.“
Gesetz sorgt für Verhandlungen auf Augenhöhe
Mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz sollen die Menschen vor Ort direkt und unkompliziert davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder gebaut werden oder Solarparks entstehen. Künftig sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, mit den Gemeinden über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung auf Augenhöhe zu verhandeln. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz setzt dafür einen verbindlichen Rahmen, wie viel Cent pro Kilowatt-Stunde vom Betreiber der Anlage an die Gemeinde und bzw. oder die Bürgerinnen und Bürger gezahlt werden müssen.
Minister Dr. Wolfgang Blank betont: „Das Gesetz hat das Ziel, die Beteiligung der Menschen, die der Ausbau der Erneuerbaren Energien in MV direkt betrifft, zu erweitern und zu vereinfachen. Damit das vom Start weg mit großer Akzeptanz gelingt, ist es wichtig, dass jetzt jede Perspektive einbezogen wird. Eine möglichst breite Beteiligung von Anfang an – das wird diesen wichtigen Gesetzentwurf noch besser machen.“





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.