Bremst der Denkmalschutz die PV?

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Die Verwaltungsvorschrift aus dem Innenministerium spricht dabei einen klaren Paradigmenwechsel aus, dass für das Anbringen von Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, in Rheinland-Pfalz künftig im Regelfall eine Genehmigung erteilt werden muss. Michael Ebling verfügte, dass die Genehmigung zur Anbringung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden fortan zum Regelfall wird. Dabei sind je nach Einzelfall auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen. Nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn es durch die Solarpaneele zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt, können die Unteren Denkmalschutzbehörden künftig gegen die Genehmigung entscheiden. „Auf einem überwiegenden Teil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz werden nun Solaranlagen möglich sein“, verkündete der Innenminister im März 2023.

Den Landesverband Solarenergie in Rheinland-Pfalz erreichen seitdem immer wieder Klagen, dass die Denkmalschutzbehörden Einwände gegen PV-Anlagen formulieren oder weitreichende Auflagen machen, die die Umsetzung verhindern. Es werde beispielsweise teure Module mit schlechtem Wirkungsgrad von den Behörden gefordert, wie rote Solarmodule. Die sind in der Regel teurer in der Herstellung und weisen aufgrund ihrer speziellen Farbgebung meist eine geringere Effizienz auf.

Der Verband fordert von der Landesregierung einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie in den letzten zwei Jahren. Schließlich komme dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Bedeutung zu. Das Bundeswirtschaftsministerium habe 2023 das EEG Gesetz eindeutig reformiert. Demnach liege die Errichtung und der Betrieb von PV Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und diene der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Der Landessolarverband hatte die Gesetzesreform seinerseits als fortschrittlich und wegweisend begrüßt und fordert deshalb immer wieder deren Umsetzung im Denkmalschutz wie auch im Naturschutz ein.