Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen – bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln – und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu erhalten.
Diese Vermeidung einer Belastung stromintensiver Unternehmen führt zu einer entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.
Die Gesamtzahl der antragstellenden Unternehmen ist im Vergleich zum Vorjahr für das Begrenzungsjahr 2013 von 822 auf 2.262 gestiegen, was fast eine Verdreifachung darstellt. Die Letzverbraucher werden dadurch in Zukunft wieder mehr belastet.
Wir fragten die energiepolitischen Sprecher der Parteien, wie Sie zur Besonderen Ausgleichsregelung und der aktuellen Entwicklung stehen.
Die Antworten von Thomas Bareiß, Klaus Breil, Hans-Josef Fell, Dorothée Menzner und Rolf Hempelmann finden Sie unter:http://psrd.de/@955535
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