BDEW zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz: Einjährige nationale Handelsphase verursacht Kosten ohne Mehrwert

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Am 15. Januar 2025 findet im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) statt. Sie regelt unter anderem die Überführung des nationalen Emissionshandels (nEHS), der in Deutschland seit 2021 für die Sektoren Wärme und Verkehr existiert, in den europäischen Emissionshandel. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist ein wichtiger Schritt, um die Weichen für ein konsequentes und europaweites Erreichen der Klimaziele zu stellen. Daher ist es gut, dass wir jetzt anstelle eines bestehenden deutschen ein europäisches System bekommen. Und es ist richtig, dass die Emission von Treibhausgasen nun auch im Verkehr und im Wärmesektor in Europa einen Preis ab 2027 bekommen sollen. Dies galt bisher nur für die Industrie und den Energiesektor.

Hauptziel der Gesetzesnovelle muss es sein, den Übergang reibungsfrei und praxistauglich zu gestalten. Der verbliebene Knackpunkt des Gesetzesentwurfes ist dabei die nach wie vor vorgesehene einjährige Handelsphase im nationalen Emissionshandel im Jahr 2026. Es sollte stattdessen die Festpreisphase verlängert werden.

Denn eine so kurze nationale Handelsphase, die sich vom europäischen Emissionshandel unterscheiden würde, bringt keinen Vorteil für die Implementierung des europäischen Emissionshandels, sondern verursacht im Gegenteil erheblichen finanziellen und personellen Umstellungsaufwand. Der Aufbau einer zusätzlichen temporären Handelsinfrastruktur im nEHS würde ohne Not sowohl für die Behörden, aber insbesondere für Händler und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten mit sich bringen. Dies gilt unabhängig davon, ob der ETS 2 regulär 2027 startet oder der Start auf 2028 verschoben wird. Es steht im Widerspruch dazu, dass die Regierung einerseits den Abbau von Komplexität und Bürokratie betont, andererseits aber derart hohe Belastungen ohne signifikanten ökonomischen Mehrwert verursacht.

Für die Umsetzung der neuen Anforderungen müssen angemessene Fristen für Behörden, Prüfstellen, Anlagenbetreiber und Inverkehrbringer festgelegt werden. Auch dafür ist es entscheidend, dass das derzeitige Festpreissystem des nEHS bis zum Start des neuen europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (ETS 2) beibehalten wird. Für das ETS 2, das voraussichtlich im Jahr 2027 startet, gilt von Anfang an eine freie Preisbildung an den Märkten.

Entscheidend ist nun eine zügige parlamentarische Beratung. Sowohl die Umsetzungsfrist für die Änderungen am ETS 1 Ende 2023 als auch die ETS 2-Umsetzung am 30. Juni 2024 sind mittlerweile verstrichen und Vertragsverletzungsverfahren laufen, beziehungsweise drohen.

Mit Blick auf die nächste Legislatur wird es entscheidend sein, dass nicht nur die Emission von Treibhausgasen verteuert wird, sondern dass die Politik die Rahmenbedingungen für den Hochlauf nicht-fossiler Alternativen stärkt, bei der Elektromobilität v.a. durch die Beibehaltung der CO2 Flottengrenzwerte und nachhaltige Steueranreize für E-Fahrzeuge. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch umsteigen können.“