Baugenehmigungspflicht? Ob Carport oder Solarcarport – prinzipiell genehmigungspflichtig, aber nicht immer erforderlich!

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Genehmigungspflicht: Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Grundsätzlich sind Carports und Solarcarports genehmigungspflichtig, da sie eine dauerhafte bauliche Veränderung darstellen. Allerdings gibt es in vielen Bundesländern Ausnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungsfreiheit ermöglichen. Diese Ausnahmen beziehen sich häufig auf:

  • Größe des Carports: Viele Bundesländer erlauben genehmigungsfreie Carports bis zu einer bestimmten Grundfläche, meist zwischen 30 und 50 Quadratmetern.
  • Höhe des Carports: Oftmals ist eine maximale Höhe von 3 Metern festgelegt.
  • Abstandsflächen: Die Einhaltung bestimmter Abstände zu Grundstücksgrenzen ist entscheidend.

Es ist unerlässlich, sich bei der zuständigen Baubehörde oder dem Bauamt Ihrer Gemeinde zu erkundigen, ob für Ihr geplantes Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist. Die Regelungen sind nicht bundesweit einheitlich und können sogar innerhalb eines Bundeslandes von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Da die Bauordnungen Ländersache sind, gibt es keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Hier einige Beispiele:

  • Baden-Württemberg: Carports bis zu einer Größe von 40 m² sind genehmigungsfrei (§ 50 Abs. 1 LBO).
  • Bayern: Genehmigungsfreiheit für Carports bis 50 m² Grundfläche, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO).
  • Berlin: Hier ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich (§ 62 BauOBln).
  • Nordrhein-Westfalen: Genehmigungsfrei sind Carports bis 30 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe von 3 m (§ 62 BauO NRW).

Abstandsregelungen und Grenzbebauung

Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und dienen dem Brandschutz sowie der Wahrung der Privatsphäre. In der Regel gilt:

  • Mindestabstand: Oftmals mindestens 3 Meter zum Nachbargrundstück.
  • Grenzbebauung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, etwa wenn die Wand zum Nachbarn feuerfest ist oder eine Zustimmung des Nachbarn vorliegt.

Es empfiehlt sich, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Kosten für den Bauantrag

Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, entstehen verschiedene Kosten:

  • Flurkarte und Lageplan: Ein aktueller Auszug kostet zwischen 15 und 30 Euro.
  • Verwaltungsgebühren: Je nach Bundesland und Gemeinde variieren diese zwischen 50 und 200 Euro.
  • Planungsunterlagen: Für Bauzeichnungen und statische Berechnungen können weitere 200 bis 500 Euro anfallen, besonders wenn ein Architekt oder Ingenieur beauftragt wird.

Insgesamt sollten Sie mit Kosten von mindestens 500 bis 800 Euro rechnen.

Risiken beim Bau ohne Genehmigung

Der Bau eines Carports ohne die erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Baurechtliche Maßnahmen: Das Bauamt kann den Abriss des illegal errichteten Carports anordnen.
  • Bußgelder: Es drohen empfindliche Geldstrafen.
  • Nachträgliche Genehmigung: Diese ist nicht garantiert und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Mehr dazu hier:

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Genehmigungspflicht prüfen: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde über die spezifischen Anforderungen.
  • Abstandsregelungen beachten: Halten Sie die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken ein.
  • Unterlagen vollständig einreichen: Sorgen Sie für korrekte und vollständige Antragsunterlagen.
  • Nachbarn informieren: Offene Kommunikation kann Zustimmung erleichtern und Konflikte vermeiden.
  • Professionelle Beratung nutzen: Experten wie Xpert.Solar können bei komplexen Fragen unterstützen und Fehler vermeiden.