Zur Vereinbarung zwischen der britischen Regierung und der EDF Group über das neue Atomkraftwerk Hinkley Point C in Somerset erklärt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE):
„Die in Großbritannien vereinbarte Vergütung über 35 Jahre für das Atomkraftwerk Hinkley zeigt, wie teuer die Kernkraft im Vergleich zu den Erneuerbaren Energien ist. Vergleicht man die Zahlen inflationsbereinigt und über eine Laufzeit von 20 Jahren mit den Vergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dann entspricht die Atomvergütung in Großbritannien bei einer konservativ gerechneten Inflationsrate von 2,0% einem EEG-Vergütungssatz in Höhe von 34,5 Cent.
Das ist mehr als das 3,5-fache der aktuellen Solarstromvergütung für Freiflächenanlagen und mehr als das Doppelte der Vergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Wer Windstrom in Deutschland erzeugt, erhält ein Viertel des Betrages, den EDF für sein Atomkraftwerk in Großbritannien erhalten wird. Die AKW-Vergütung soll von 2023 bis 2058 laufen.“
Hintergrund: Die Vergütung in Großbritannien sieht einen Inflationsausgleich vor, nach dem EEG werden die Vergütungen nominal ausgezahlt, ohne Inflationsanpassung. Die Vergütung in Großbritannien wird über 35 Jahre gewährt, die nach dem EEG über 20 Jahre.
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