Erneuerbare Energien Gesetz –
Restrukturierung der Berechnung der EEG-Umlage
Einleitung
Die EEG-Umlage ist im Oktober 2012 um etwa zwei Eurocent/kWh auf 5.28 Eurocent/Wh gestiegen und bringt für alle nicht privilegierten Endverbraucher (alle privaten Haushalte) signifikante Mehrkosten im Jahr 2013 mit sich. Die EEG-Umlage ist der Differenzbetrag zwischen der Vergütung, die für Strom aus Erneuerbaren Energien nach dem EEG gezahlt wird und dem Ertrag, der von den Übertragungsnetzbetreibern beim Vertrieb des EEG-Stroms am Großhandelsmarkt (Strombörse) erzielt wird. Dieser Differenzbetrag wird auf den gesamten nicht privilegierten Stromendverbrauch umgelegt.
Das zusätzliche Stromangebot aus Erneuerbaren Energien (insbesondere durch PV Strom in der Mittagszeit) hat zu einem signifikanten Preisverfall an der Strombörse gesorgt. (Siehe Renewable Analytics 2012 Wholesale Power Market Report Germany).http://www.renewableanalytics.com/Resources/Upload/Germany_Wholesale_Power_Report_2013/RA-January-2013_Germany-Wholesale-Power-Report.pdf Industriepolitischer Aspekt
Der gesunkene Strompreis am Großhandelsmarkt (Strombörse) ist ein aus industriepolitischer Sicht sehr positiver Effekt der Energiepolitik.
Es ist wünschenswert, dass deutsche Unternehmen auch weiterhin von niedrigeren Großhandelstrompreisen profitieren können. Positiv wirkt sich der gesunkene Großhandelsstrompreis auf alle Unternehmen aus, die ihren Bedarf direkt über den Großhandel decken können.
Sozialpolitischer Aspekt
Unter den aktuellen Regelungen haben bestimme Großabnehmer also Vorteile gegenüber anderen Stromverbrauchern. Die nicht priveligierten Endverbraucher (Haushalte und kleine bis mittelgroße Gewerbebetriebe) tragen die gesamte EEG-Umlage.
Aus sozialpolitischer Sicht kann die steigende Belastung der nicht-privilegierten Endverbraucher durch die EEG-Umlage als problematisch angesehen werden.
Lösungsvorschlag
Auf Basis des Jahres 2008 (Basisjahr) wird der positive Strompreiseffekt der Erneuerbaren Energien zum jeweiligen Kalenderjahr berechnet (bereinigt um Preisschwankungen bei Rohstoffen für die konventionelle Energiegewinnung aus Kohle und Gas).
Dieser positive Strompreiseffekt wird nun in die Jahresprognose der EEG-Umlage der Übertragunsgnetzbetreiber einbezogen.
Der noch verbleibende Differenzbetrag zwischen der auszuzahlenden Vergütung der Erneuerbaren Energien und dem Großhandelsstrompreis im Basisjahr (bereinigt um den positiven Effekt der Erneuerbaren Energien) wird aus allgemeinen Steuermitteln bereit gestellt, da es sich um eine wirtschaftspolitisch gewollte Förderung der deutschen Industrie handelt.
Effekte
Ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage würde verhindert bzw. deutlich abgeschwächt werden.
Gleichzeitig bliebe der positive industriepolitische Effekt erhalten. Die in den nächsten Jahren anfallende zusätzliche EEG-Vergütung wird durch allgemeine Steuermittel gedeckt.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird diese Maßnahme als gleichermaßen förderlich für die privaten Haushalte sowie das produzierende Gewerbe wahrgenommen werden und der Diskussion um eine Erhöhung die EEG-Umlage könnte damit wirksam begegnet werden.http://www.renewableanalytics.com/Resources/Upload/Restrukturierung_EEG_Umlage/02-20-2013_Restrukturierung-der-Berechnung-der-EEG-Umlage_Renewable-Analytics-LLC.pdf
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