Zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sagt der Vorstandsvorsitzende der Thüga Aktiengesellschaft, Dr. Constantin H. Alsheimer:
„Mit dem heute veröffentlichten Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD ein umfangreiches Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Die Thüga begrüßt das damit zum Ausdruck gebrachte Bewusstsein um die Wichtigkeit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und teilt das Anliegen, die Energiewende in Deutschland umfassend zu vereinfachen. Allein auf Bundesebene sind mehr als 15.500 energiewirtschaftlich relevante Normen in Kraft, die knappe Ressourcen binden und die Wirtschaft belasten. Gerade beim Zubau neuer Kraftwerke, dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umstellung der Gasinfrastruktur, der Transformation der Wärmeversorgung oder der Netzregulierung braucht es mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit und weniger Detailvorgaben für die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort.
Positive Signale für Wasserstoff
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vereinfachungen sind daher richtig und wichtig. Gleiches gilt für die gesetzliche Verankerung und Ausweitung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze und die geplante Einrichtung eines neuen Investitionsfonds. Auch die bessere Integration flexibler Erzeugungsleistung in das Stromsystem, die Anbindung weiterer Verbrauchszentren an das Wasserstoff-Kernnetz, der Aufbau der Wasserstoff-Verteilnetzinfrastruktur sowie die Einführung einer Grüngasquote können einen entscheidenden Beitrag für eine einfache, effiziente und erwartungssichere Energiewende leisten.
Markteingriffe meiden
Anders verhält es sich hingegen bei dem angedachten Rückgriff auf staatlich abgesicherte Reservekraftwerke zur Strompreisstabilisierung. Allein bis 2030 werden mehr als 290 Milliarden Euro für Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten fällig. Ein Rückgriff auf alte Kraftwerke außerhalb des Wettbewerbsmarktes setzt falsche Anreize, untergräbt das Vertrauen, hemmt Investitionen und sollte dringend unterlassen werden. Unklar ist uns zugleich der weitere Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz.
Unklare Aussagen zum Wärmesektor
Welcher Energieträger im Gebäudesektor zum Einsatz kommt, sollte nicht bundesgesetzlich festgelegt, sondern ausgehend von den vor Ort gegebenen Voraussetzungen individuell geklärt werden. Als Thüga unterstützen wir eine Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes hin zu einem fairen Wettbewerb der Heiztechnologien und eine bessere Verzahnung mit der Wärmeplanung als Leitinstrument in den Kommunen. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende endlich einfach machen, den Reformstau lösen, die Rahmenbedingungen verbessern und Bürokratie abbauen. Die Thüga steht als Partnerin der Politik bereit.“





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