In dieser Kolumne beantwortet der Photovoltaik-Experte Thomas Seltmann regelmäßig zusammen mit Steuerberatern und weiteren Fachleuten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen. Bitte beachten Sie das Erscheinungsdatum. Die Artikel orientieren sich an der Steuergesetzgebung zum Erscheinungszeitpunkt.
Die Artikel zum Thema Steuern werden von den Leserinnen und Lesern nicht nur fleißig kommentiert und diskutiert, was uns sehr freut. Viele von Ihnen senden uns auch interessante Fragen und Anregungen, denen wir gern nachgehen. Mehrfach sind daraus neue Beiträge für diese Rubrik „Steuertipps“ entstanden.
Wenn Sie als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage Probleme mit Ihrem Finanzamt haben oder als Installateur wissen wollen, was Sie Ihren Kunden raten dürfen, schreiben Sie uns gern eine E-Mail.
Eine Auswahl dieser Fragen und Antworten beantworten wir in Kurzform und anonymisiert unter dem Schlagwort „Steuersprechstunde“, zu finden auch in der rechten Spalte. Bitte beachten Sie, dass die Antworten in unserer Rubrik „Steuersprechstunde“ nur einzelne Aspekte betrachten und nicht für jeden Steuerfall vollständig und zutreffend sein müssen.
Ihre Zuschriften an redaktion@pv-magazine.com sind uns also weiterhin willkommen!
Bitte erleichtern Sie uns diesen Service mit folgenden Regeln für Leserfragen:
- Bitte vorher die Artikel lesen, in denen das Thema bereits behandelt wurde.
- Beschreiben Sie Ihre Frage möglichst konkret und nennen Sie Details und Daten, damit wir den Fall genau nachvollziehen können.
- Wir können und dürfen keine Steuerberatung leisten. Unsere Antwort wird deshalb allgemein ausfallen. Wir versuchen aber immer, Ihnen Tipps für weitere Schritte zur rechtlichen Klärung zu geben, falls nötig durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
- Wir können Ihnen die Entscheidung zu Fragen wie „Ich habe mir eine Anlagen X gekauft, welche Steuervariante soll ich jetzt anwenden…?“ nicht abnehmen. Wenn Sie unsicher sind, konsultieren Sie bitte einen Steuerberater mit Photovoltaik-Wissen.
Stromsteuer
In der Märzausgabe des pv magazine Deutschland (01/2022) haben wir uns das Thema Stromsteuer für den Selbstverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen gewidmet. Viele Betreiber haben sich bislang nicht um das Thema gekümmert, doch müssen aktiv werden. In vielen Fällen ist eine Befreiung und auch eine Erstattung für ein Jahr rückwirkend möglich, doch dafür hat Deutschland ein echtes Bürokratiemonster geschaffen. Was Sie tun müssen, erfahren Sie im Artikel „Jedes Jahr zählt“.