Im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate müssen Wechselrichter und, bei größeren Installationen, auch weitere Bauteile von Stromerzeugungsanlagen verzeichnet sein. Dies soll die Prüfung durch die Netzbetreiber vereinfachen. Ab Februar dürfen Anlagen nur mit dem erforderlichen ZEREZ-Eintrag ans Netz gehen.