Die Photovoltaik-Branche muss sich gerade wieder auf besonders viele neue Standards und Gesetze einstellen. Fachkundige Dachbegutachtungen, die vermutlich in der neuen DIN 18199 gefordert werden, eine Standardisierung der Blendgutachten und neue Anforderungen im Bereich Cybersicherheit sind nur ein Teil der mittelfristigen Veränderungen, erklärt Ralf Haselhuhn. Er ist Vorsitzender des Fachausschuss Photovoltaik der DGS und organisiert am 16. und 17. Oktober eine Tagung zu diesen Themen.
Ein unabhängiger Test belegt, dass die reflektierte Leuchtdichte der Module mit Anti-Blend-Folie von Phytonics weit geringer ist als die herkömmlicher Panels. Die Module ließen sich etwa an Straßen installieren, wo Autofahrer geblendet werden könnten.
Die Folie verfügt über spezielle Mikrostrukturen, die flach einfallendes Licht effizient einkoppeln und so die Blendwirkung der Solarmodule beseitigen. Phytonics vertreibt die selbstklebende Folie, die für neue und bestehende Photovoltaik-Anlagen genutzt werden kann, als Bogen- und Rollenware.
Der Prüfdienstleister hat ein Programm mit eigener Software entwickelt. Dabei werden die Reflexion des Sonnenlichts durch das Glas der Solarmodule gemessen und es lassen sich Blendungsrisiken für das gesamte Jahr ermitteln. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass nachträgliche Blendschutzmaßnahmen bei Photovoltaik-Anlagen zu Ertragseinbußen führen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies in einem Urteil entschieden. Die Richter folgten dabei der Argumentation des Klägers, der sich durch das von der Photovoltaik-Anlage reflektierte Sonnenlicht wesentlich beeinträchtigt in der Nutzung seines Grundstückes fühlte.