Die spanische Photovoltaik-Branche ist noch immer schwer geschockt. ASIF-Präsident Javier Anta zeichnet das Treffen mit dem Industrieminister Miguel Sebastian nach.
Die Absenkung der Photovoltaik-Vergütung bleibt zwischen Bundestag und Bundesrat weiter umstritten. Eine Arbeitsgruppe soll nun einen Kompromiss bis zur nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses Anfang Juli finden.
(Aktualisierte Fassung) Der Strompreis könnte wegen des rasanten Zubaus auf dem deutschen Photovoltaik-Markt im kommenden Jahr deutlich steigen. Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands werden die Kosten für die 2010 installierte Leistung bei rund 26 Milliarden Euro liegen. Der BEE hält dagegen.
Schock für Spaniens Photovoltaik-Branche: Die Regierung will die lukrativen Einspeisevergütung für Solarstrom aus dem Jahr 2007 rückwirkend um 30 Prozent kürzen. Die Verbände haben zwei Tage Zeit, um Gegenvorschläge zu unterbreiten.
Im Streit zwischen den Parteien geht es um viel Geld. Der ehemalige EnBW-Chef will mit einer Feststellungsklage zeigen, dass seine Kündigung nach nur 74 Tagen an der Spitze von Solar Millennium rechtens war.
Am Mittwoch soll in Spanien die Entscheidung über mögliche Eingriffe in den Bestandsschutz für Photovoltaik-Altanlagen fallen. Eine breite Allianz aus Verbänden, Unternehmen und Banken wehrt sich gegen den Vorstoß des Industrieministers.
Die jeweils 16 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat werden dann nach einem Kompromiss bei der Solarförderung suchen. Die Länderkammer hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Kürzungen zu hoch sind.
Die Solarförderung soll wie vom Bundestag beschlossen zurückgefahren werden. Zu diesem Votum kam die Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Politiker der Koalitionsparteien sind verärgert, dass der Bundesrat wegen der Photovoltaik-Förderung den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Die Branche macht sich hingegen Hoffnung auf Nachbesserungen bei der Solarförderung.
Die Länderkammer hat bei der Solarförderung für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votiert. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die Regelung auch rückwirkend greifen könnte.