Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen und weitere 0,1 Cent pro Kilowattstunde an die Anwohner gezahlt werden sollen. Er geht nun in die Verbändeanhörung.
In ihrem neuen Bericht „Renewables 2024“ prognostiziert die Internationale Energieagentur einen Zubau von 5,5 Terawatt an Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 2030, davon 80 Prozent Photovoltaik. China hat daran den größten Anteil, die steilste Wachstumskurve wird in Indien erwartet.
Mit dem Förderprogramm sollen auch wieder herkömmliche Freiflächenanlagen einen Zuschuss erhalten, um deren Zubau weiter voranzutreiben. Mit bis zu 70 Prozent werden zudem Planungs- und Beratungsdienstleistungen gefördert.
Eine Umfrage offenbart enorme Wissensdefizite. Die Smart-Meter-Initiative fordern von der Bundesregierung, für Aufklärung zu sorgen – und dafür, dass der Smart-Meter-Rollout endlich vorankommt.
Interview: „Wir als Sunfarming stehen dafür, dass 0,2 Cent pro Kilowattstunde immer bei den Gemeinden ankommt – sei es über den Solareuro oder über das EEG oder wie in Brandenburg über beide Kanäle“, sagt Geschäftsführer Martin Tauschke pv magazine. Das Unternehmen macht sich allerdings auch für eine bundeseinheitliche Regelung stark, da diese sowohl im Interesse der Projektierer als auch der Kommunen sei.
Auf der Sitzung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ging es um das vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Optionenpapier „Strommarkt der Zukunft“. Einigkeit herrscht bei BEE und BDEW, dass der Ausbau der Erneuerbaren weitergehen soll. Doch wie dieser anzureizen ist, da gehen die Meinungen auseinander.
Das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Gesetz greift nach Einschätzung des Verbands zu kurz. Außerdem brauche die Energiewirtschaft ihr eigenes Format zur Entlastung.
Das am Freitag zur finalen Abstimmung im Bundesrat anstehende Gesetz lasse klare Regelungen zu Anforderungen bei der Installation von Photovoltaik-Kleinanlagen vermissen.
Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises wollte die Genehmigung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen pauschal untersagen. Der zuständige Landrat beanstandet diesen Beschluss als „teilweise rechtswidrig“ – und bedauert, dass er dies tun muss.
Am 1. Oktober besteht für zusätzlich zuschaltbare Großverbraucher theoretisch das erste Mal die Chance, preisgünstigen Grünstrom nach dem neuen Mechanismus „Nutzen statt Abregeln“ gemäß Paragraf 13k des Energiewirtschaftsgesetzes zugeteilt zu bekommen. Es gibt aber noch keine Teilnehmer.