Der Solarenergie-Förderverein Deutschland fordert die grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Unter anderem die Bürgerenergie bleibe auf der Strecke.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre Forderungen zusammengefasst. Aus ihrer Sicht reicht die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für eine wirtschaftliche und machbare Umsetzung von Energy Sharing noch nicht aus.
Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert den Gesetzesentwurf, in denen die Maßnahmen aus der „Wachstumsinitiative“ nun eingeflossen sind, als in Teilen unverhältnismäßig und nicht zielführend. Zudem wird nach seiner Ansicht der notwendige Speicherzubau nicht ausreichend erleichtert.
Aufgrund eines Geständnisses kam es zu einer Verfahrensabsprache, die die Aussetzung der Strafe zur Bewährung vorsah. Als Bewährungsauflage muss der Photovoltaik-Unternehmer auch noch 45.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den Leitfaden, der sich an Unternehmen und Behörden richtet, in Kooperation mit der DKE überarbeitet. Erneuerbare Energien, Batteriespeicher und Inselnetze können demnach die Notstromversorgung robuster und zuverlässiger machen.
EEG-Neuanlagen sollen künftig keine Vergütung mehr bei negativen Preisen erhalten und die Übertragungsnetzbetreiber dürfen abregeln, um nicht zu negativen Preisen verkaufen zu müssen. Nicht nur mit dieser Regelung will das Bundeswirtschaftsministerium mehr Speicher anreizen. Ein weiteres Ziel ist, alle Anlagen für den Netzbetrieb sicht- und steuerbar zu machen.
In dem neuen „World Energy Outlook“ geht die Internationale Energieagentur auf die Gefährdung der Energiesysteme durch regionale Konflikte und geopolitische Spannungen ein. Einhergehend mit Photovoltaik und Windkraft muss auch stärker in Netze und Speicher investiert werden, um die Energiesicherheit zu gewährleisten.
Biodiversitäts-Solarparks könnten nach Meinung von Solarpower Europe und The Nature Conservancy dazu beitragen, das neue EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen. Dazu bedarf es aber eines europaweit gültigen politischen Rahmens, der unter anderem definiert, was ein naturverträglicher Solarpark überhaupt ist.
Die Integration von Photovoltaik und Windkraft sowie von „neuen“ Verbrauchern ebenso wie der altersbedingte Austausch von Komponenten erfordert einer Studie zufolge bis 2045 enorme Investitionen und Materialmengen. Die Verbände fordern den Aufbau zusätzlicher Produktionskapazitäten.
Die Gesetzesnovelle wird aktuell im Bundestag beraten. Eine Privilegierung von Agri-PV, kleinen Photovolaik-Freiflächenanlagen sowie großen Solarthermieanlagen und Batteriespeichern würde nach Einschätzung des Verbands die Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigen.