Marktübersicht Teil 4: Mittelfristiger Trend – Bei 19 Wallboxen in der Marktübersicht kündigen Hersteller Bidirektionalität an, so dass die Autobatterie für das Haus oder das Netz genutzt werden kann.
Marktübersicht Teil 5: Rechtsanwältin Katharina Boesche hat sich mit ihrer Kanzlei in Berlin seit 2009 auf die Beratung rund um die Elektromobilität spezialisiert. Sie beantwortet Fragen rund um den eichrechtskonformen Zähler.
Autos als Speicher: Wer Martin Roemheld, Vice President Business Development der Volkswagen-Tochter Elli, zuhört, spürt ein neues Mindset für die Rolle von Autos. Im Zentrum steht das bidirektionale Laden. Er erläutert, wie es kommen wird.
Schnellladepunkte: Der Markt für öffentliche Ladeinfrastruktur scheint sich zunehmend in Richtung Superschnelllader auf Supermarktparkplätzen zu entwickeln. Die Betreiber von Supermärkten und Ladeinfrastruktur haben dafür gute Gründe und Autofahrende kommen einfacher an Fahrstrom. Ein Modell für die Zukunft?
Firmenflotten: Immer mehr Unternehmen integrieren Elektrofahrzeuge in ihre Flotte. Gegenargumente fallen immer weniger ins Gewicht. Errichten Firmen parallel dazu eine eigene Ladeinfrastruktur, sollten sie sich aber zuvor Gedanken über das Wie, Wo und Was machen.
Schwertransport: Lange sah es so aus, als würde der Versuch, den Straßengütertransport emissionsfrei zu gestalten, auf die Einführung von Wasserstoff und Brennstoffzellen hinauslaufen. Doch seit kurzer Zeit setzen Lkw-Hersteller und Spediteure auch auf batterieelektrische Fahrzeuge. Das erfordert eine ganz spezielle Ladetechnik und Photovoltaik hat gute Chancen.
Laden zu Hause: Wo heute noch ein paar Wallboxen für Mehrfamilienhäuser ausreichen, könnten in wenigen Jahren Dutzende benötigt werden. Skalierbarkeit ist damit eines der zentralen Kriterien für die Ladeinfrastruktur. Auch rechtlich kann die Installation herausfordernd sein. Welche Konzepte gibt es und was sind die Fallstricke?
Geschäftsmodell: Photovoltaikstrom bei den THG-Quoten abzurechnen, war bisher praktisch unmöglich. Die Bundesregierung will das ändern und arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der den Quotenhandel regelt. Noch ist nicht viel bekannt, aber es gibt die Befürchtung, dass eine große Gruppe der Marktteilnehmer bei der Novellierung leer ausgehen könnte.
Kleingewerbe und Freiberufler müssen darauf achten, dass sie firmeneigene Elektrofahrzeuge in der Steuererklärung richtig angeben. Es existieren etwas mehr Faktoren als beim Verbrenner, was auch an den diversen Förderungen liegt.
Kostenvorteile: Trotz hoher Anschaffungspreise kann Elektromobilität wirtschaftlich mit Verbrennungsmotoren mithalten. Bei betrieblicher Nutzung ist sie sogar in vielen Fällen deutlich günstiger.