Schwarze Schafe III: Der folgende Fall eines Solarparks in Südfrankreich hat es in sich. Der deutsche Betreiber schildert, dass nach drei Jahren knapp 17 Prozent der Solarmodule erhebliche Schäden zeigen. Das EPC-Unternehmen verheimlichte die Schäden gegenüber dem Investor bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Modulhersteller reagiert träge und nur auf Kulanzbasis. Was lässt sich tun?
Monitoring: In den beiden ersten Teilen dieser Serie stellte der Photovoltaik-Sachverständige Christian Dürschner Beispiele aus der gutachterlichen Praxis vor, die auf ertragsmindernde Anlagenfehler hinweisen. Oft zeigt ein Blick ins Monitoringsystem aber auch: Es ist (fast) alles in Ordnung – zumindest wenn die Komponenten der Photovoltaikanlage das tun, wofür sie ausgelegt sind.
Haftung: Bei der Montage hat Rechtsanwalt Andreas Kleefisch häufig mit angebohrten Flachdach-Sandwichelementen zu tun. Doch noch häufiger sind Installateure dran, weil sie falsche Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Werbeaussagen herausgegeben haben.
Recht: Veröffentlichte Gerichtsurteile verraten zwar nicht viel über die verhandelten Mängel, aber viel über die anzuwendenden Gesetze. Daraus hat Rechtsanwalt Andreas Kleefisch für verschiedene Anlagenarten Schlussfolgerungen gezogen.
Landwirtschaft: Dass Landwirte und Gewerbebetriebe Photovoltaikanlagen bauen, ist albekannt. Jetzt werden auch Speicher für sie interessant. Die Konzepte sind dabei so individuell wie die Unternehmen selbst.
Wirtschaftlichkeit: Photovoltaikanlagen mit Speichersystemen sind durchaus wirtschaftlich. Dazu muss man sie gar nicht schönrechnen. Michael Vogtmann von der DGS Franken zeigt, wie sich die Rentabilität darstellt.