Wenn sich die passenden Kompetenzen verzahnen entstehen spannende Ideen. So geschehen im Fall von Zimmermeister Florian Bayer und Elektrikermeister Gerald Raach. Gemeinsam entwickelten sie den „Sonnenfänger“.
Wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, müssen sie diese in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wie sich die Einnahmen aus dem Betreiben der Anlage berechnen lassen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, das erläutert unser Experte Rainer Doemen.
Keine Panik: Wer seine Anlage 2007 nicht mehr ans Netz bekommen hat, muss sich nicht ärgern. Auch wenn sie erst jetzt in Betrieb geht, hat man keine größeren Einbußen.
Der Markt schreit nach Fachkräften mit vertieften Kenntnissen und Fertigkeiten in Photovoltaik und Solarthermie. Spezielle Aus- und Weiterbildungen mit dem Zusatz der Vertriebspartnerschaft für die verschiedenen Gewerke gibt es bislang wenig. Diese Lücke soll der Solarhandwerker schließen, ein dreitägiger produktneutraler Fachkurs für Handwerker aus den Bereichen Sanitär-Heizung-Klima, Elektrotechnik und Dachgewerbe.
Abgefahren: Ein österreichischer Tüftler hat ein Patent für ein oberirdisches und solargetriebenes Rohrpostsystem angemeldet. Wenn es nach ihm geht, soll es in der Zukunft Autos und Bahnen ersetzen.