Digitalisierung: Die Blockchain für Energieanwendungen kommt. Im April stellte die Energy Web Foundation ihre
Plattform vor, die die schon seit Längerem diskutierten Konzepte realistischer macht. Der Prosumer steht dabei im
Mittelpunkt eines automatisierten Strommarkts.
Wasserstoff für die chemische Industrie, für große Transportfahrzeuge und als Ersatz von Erdgas – es sind attraktive Anwendungsfelder für den ewigen „Energieträger der Zukunft“. Damit entstehen auch neue Vermarktungsmöglichkeiten für Solarstrom. Denn die Herstellung von grünem Wasserstoff braucht zwei Dinge: günstigen elektrischen Strom und Wasser.
Big Data: Solarkraftwerke wollen nicht nur gebaut, sondern auch betrieben werden. Viele Ansätze
zur Digitalisierung versprechen, die Prozesse in der Betriebsführung deutlich effizienter zu machen.
Marktübersicht Heimspeicher: Die umfassende Umfrage mit Antworten von 43 Unternehmen zeigt, wie sich Produkte und Preise entwickeln.
Übernahme: Wie es mit Senec weitergeht und warum die Kopplung von Stromdienstleistungen und Batteriespeichern sinnvoll sind, erklärt Timo Sillober, der seit dem Erwerb durch EnBW einer der Geschäftsführer des Leipziger Batterieherstellers ist. Der süddeutsche Energieversorger steht auch zur Verantwortung, dass Qualitätsprobleme aus der Vergangenheit gut geregelt werden.
Verbraucherschutz: Holger Schneidewindt, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat sich das Kleingedruckte angesehen und will bei manchen Herstellern Änderungen durchsetzen.
Serie Fehlerfälle: Es ist bekannt, dass Hagelstürme immer wieder Photovoltaikanlagen schädigen. In diesem Fall ärgert sich ein Betreiber, weil die Versicherung seiner Meinung nach zu wenige der geschädigten Module
erstatten will. Im Gegensatz zur Nachbarin, wo die Versicherung o
enbar großzügiger tauschte. Der Streitpunkt
ist, wie sich durch Hagel verursachte Mikrorisse in der Zukunft auswirken werden.
Serie Fehlerfälle: Haben Rückseitenfolien Risse, müssen die betroenen Module getauscht werden. Im
vorliegenden Fall streiten Modulhersteller und Rückseitenfolienlieferant, wer dafür verantwortlich ist.
Ärger kann es dem Eigentümer dennoch bereiten, so dass er besser auf gute Tests im Vorfeld setzen sollte.
Serie Fehlerfälle: Ein Investor hat den begründeten Verdacht, dass in seiner neu errichteten Anlage die Mono-Perc-Module unter lichtinduzierter Degradation leiden. Der Effekt ist zu klein, um die Garantie auszulösen, und drückt doch auf die Rendite.
Recht: Anlagenbetreiber vertrauen oftmals auf die Garantieversprechen der Hersteller der Komponenten ihrer Anlagen. Doch wenn sie einen Mangel feststellen, dann tritt schnell Ernüchterung ein. Die Rechtsanwälte Andreas Kleefisch und Jens Reiermann erklären, welche Ansprüche sich aus freiwilligen Garantiezusagen ableiten lassen.