Regelleistungs- und Strommärkte: Die Investition in einen Batteriegroßspeicher kann sich schnell amortisieren, wenn er für verschiedene Geschäftsmodelle ausgelegt wird. Die derzeit hohen Erlöschancen sorgen für einen rasanten Zuwachs der Speicherkapazität in den Regelmärkten, der langfristig die Gefahr der Kannibalisierung mit sich bringt.
Innovationsausschreibungen: Es dürften kaum noch große Freiflächenanlagen gebaut werden, ohne dass ein möglicher Batteriespeicher für die Zukunft mitgedacht wird. Von den Zuschlägen bei Innovationsausschreibungen, die Speicher beinhalten, sind jedoch erst 17 gebaut. Es gibt einen Weg, wie es schnell mehr werden könnten.
Arbeitsorganisation und Innovation: Tesvolt ist einer der Marktführer im Segment Gewerbe-Batteriespeicher. Seit einigen Jahren sagen die Gründer, sei das Unternehmen hierarchiefrei und das sei gut für die Innovation. Ein Beispiel sei die Entwicklung des neuesten Produkts. Wir haben uns das Organisationsmodell angesehen.
Digitale Tools: Software, um die täglichen Prozesse im Unternehmen effizienter zu machen, gibt es schon seit Jahrzehnten, kam aber vor allem in großen Betrieben zum Einsatz. In den letzten Jahren drängen immer mehr neue Anbieter auf den Markt, die sich an kleinere Handwerksunternehmen wenden. Sie sprechen dabei auch ausdrücklich die Photovoltaikbranche an. Was können die Anwendungen?
Messeinrichtungen: Der Smart-Meter-Rollout geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett beschloss kürzlich den Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Ob dieser seinen Namen verdient und die intelligenten Zähler und Kommunikationseinrichtungen endlich kommen, zeigt der Blick auf die Vergangenheit.
Benachteiligung: Der Kabinettsbeschluss zum Smart-Meter-Rollout benachteiligt Eigenverbrauchsmodelle in Liegenschaften mit mehreren Verbrauchern. Das ist schlecht für Mieterstrom und für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Ernesto Garnier appelliert an die Politik, alle relevanten Gesetze strukturell abzuändern.
Netzanschluss: Langwierige Netzanschlussprozesse belasten Installateure und verlangsamen die Energiewende. In der letzten EEG-Novellierung wird daher Abhilfe versprochen. Doch mit etwas Pech werden Webportale die Situation sogar verschlimmern. Besser sieht es bei der Automatisierung der Netzanschlussprüfung aus.
Erlösabschöpfung: Die für Besitzer größerer Photovoltaikanlagen unschönere Seite der Strompreisbremse ist die Gewinnabschöpfung. Das Regelwerk, bestehend aus 50 Paragrafen und 5 Anlagen, ist nicht so einfach zu durchschauen. Margarete von Oppen, Rechtsanwältin und Partnerin bei Arnecke Sibeth Dabelstein, beantwortet Fragen aus dem pv magazine Webinar vom 20. Januar.
Ü20-Anlagen: Wenn Betreiber ihre Photovoltaikanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung einfach haben weiterlaufen lassen, hat sich dies für sie 2022 richtig gelohnt. Sie erhielten für den eingespeisten Solarstrom mehr als 22 Cent pro Kilowattstunde. Doch ab 2023 werden weniger Einnahmen sprudeln, dafür sorgt ein neuer Deckel.
Gewerbedachanlagen: Aus der Versicherungswirtschaft kommen Forderungen nach strengeren Vorgaben für den Brandschutz bei Aufdach-Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Folien-Flachdächern. Auch wenn sich daraus keine allgemeinen Regeln der Technik ableiten lassen, könnte es für Bauherren und Betreiber von Anlagen teurer werden – oder sie suchen sich einen Versicherer, der nicht auf der Einhaltung der Richtlinie besteht.