Steuertipps: Wer seine Photovoltaik-Anlage nicht als echtes Steuersparmodell betreiben will, kann sich über die drohende Bürokratie mit dem Finanzamt nur wundern. Oft wird aber auch ohne Not zu viel Aufwand getrieben, der vermeidbar wäre. Und nicht immer lohnt sich die Erstattung der beim Kauf bezahlten Mehrwertsteuer wirklich. Wir zeigen, wie Sie die Elster zähmen.
Steuertipps: Judith Frey steht kurz davor, sich eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen. Sie ist Angestellte und kennt das Steuerrecht nur von ihrer jährlichen Erklärung als „Nichtselbständige“. Jetzt hat sie gehört, dass sie durch die Photovoltaik-Anlage steuerlich zur Unternehmerin wird. Ihre Fragen nehmen wir zum Anlass, einen Beispielfall durchzuspielen. Nach dem ersten Teil zum Thema Umsatzsteuer folgt nun der zweite und letzte Teil.
Judith Frey steht kurz davor, sich eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen. Sie ist Angestellte und kennt das Steuerrecht nur von ihrer jährlichen Erklärung als „Nicht-Selbständige“. Jetzt hat sie gehört, dass sie durch die Photovoltaik-Anlage steuerlich zur Unternehmerin wird. Ihre Fragen schickte sie an die Redaktion des pv magazine. Wir nehmen die Frage zum Anlass, einen Beispielfall durchzuspielen. Hier folgt der erste Teil dieses zweiteiligen Beitrags.
Steuertipps: Kurz vor Jahresende stellt sich den Käufern neuer Photovoltaik-Anlage die Frage: Jetzt noch in Betrieb nehmen oder bis Neujahr warten und die Einspeisevergütung ein Jahr länger kassieren? Auch einige Installateure fragen die künftigen Betreiber, wann sie die Anlage ans Netz schalten sollen. Für unsere Kolumne „Steuertipps“ stellt sich natürlich auch die Frage nach den steuerlichen Folgen dieser Entscheidung.
Steuertipps: Mittlerweile kursieren viele falsche Tipps und unvollständige Informationen über Photovoltaik-Anlagen, die zu Fehlern bei der Photovoltaik-Steuererklärung führen können. Thomas Seltmann hat acht der größten Irrtümer zusammengetragen und erklärt, wie Sie richtig vorgehen sollten.
Immer mehr Energieversorger und andere Unternehmen bieten Photovoltaik-Anlagen zur Miete an, anstatt sie zu verkaufen. Beworben wird das als komfortabel und risikolos für die Betreiber und versprochen wird, dass man damit genauso Geld sparen kann wie mit dem Kauf. Dass man auch als Mieter einer Photovoltaik-Anlage steuerlich zum Unternehmer werden kann, erfahren viele erst dann, wenn sie den Vertrag schon unterschrieben haben. Wir geben einen Überblick und praktische Tipps.
Wirtschaftlichkeit: Wer seine Photovoltaik-Anlage nicht als Steuersparmodell anschafft, will mit dem Finanzamt möglichst wenig oder gar nichts zu tun haben. Wir erklären, wie das geht.