Die geplanten steuerlichen Neuregelungen für Photovoltaik-Anlagen haben bei unseren Lesern zahlreiche Fragen aufgeworfen. Einige wollen wir in diesem Beitrag beantworten, wohl wissend, dass die neuen Regeln noch gar nicht endgültig beschlossen sind.
Steuertipp: Wer als Rentner eine Photovoltaik-Anlage betreibt und daraus Einkünfte in der Steuererklärung angibt, erhält die Energiepreispauschale nach Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022. Das läuft automatisch und ohne besonderen Antrag.
Das „Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht“ liefert eine erste Orientierung und einen Überblick über wichtige Themen und Begriffe, die Investoren kennen sollen. Es ist in erster Linie für private Betreiber gedacht, die eine Photovoltaik-Dachanlage mit oder ohne Speicher installieren wollen.
Steuertipps: Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und aus der Einspeisung von Strom Einkünfte erzielt, darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Er muss seine Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Eine einfache Gesetzesänderung könnte dieses Problem schnell lösen.
Steuersprechstunde: Ein Leser fragte uns, ob er die KfW-Förderung für Ladesäulen für Unternehmen beantragen kann, da er durch den Betrieb seiner Photovoltaik-Anlage steuerlich zum Unternehmer wird.
Steuersprechstunde: Können zwei Photovoltaik-Anlagen auf einem Hausdach von zwei verschiedenen Leuten betrieben werden, die als Ehepaar das Haus bewohnen?
Steuersprechstunde: Viele Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen erhalten derzeit eher unverständliche Schreiben von Hauptzollämtern, in denen es um die mögliche Zahlung der Stromsteuer geht. Wir haben für Sie eine mögliche Antwort vorformuliert.
Steuertipps: Das Bundesfinanzministerium wollte Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen entlasten, indem es eine Befreiung von der Steuerpflicht gewährte. Doch die gut gemeinte Regelung lässt viele Fragen offen und wirft neue auf. Ein kürzlich veröffentlichtes Update beantwortet einige davon.
Völlig überraschend hat das Bundesfinanzministerium seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung kurzfristig überarbeitet, wesentlich erweitert und in einzelnen Punkten geändert.
Steuersprechstunde: Batteriespeicher werden steuerlich unterschiedlich behandelt, wenn sie „vor“ oder „nach dem Wechselrichter“ der Photovoltaik-Anlage angeschlossen werden. Beim Vorsteuerabzug des Batteriespeichers muss der Speicher „gleichzeitig“ mit der Photovoltaik-Anlage angeschafft werden, damit dieser auch möglich ist. Unser Steuerexperte Thomas Seltmann erklärt, was es damit genau auf sich hat.