Steuertipps: Betreiber älterer Photovoltaik-Anlagen erhalten neben der Einspeisevergütung auch eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom. Doch beim umsatzsteuerlichen Wechsel zur Kleinunternehmerregelung überweist der Netzbetreiber plötzlich zu wenig Geld. Jetzt korrigiert das Bundesfinanzministerium die ursächliche Verwaltungsvorschrift. Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche noch vor dem Jahreswechsel sichern.
Steuertipps: Mit dem Jahressteuergesetz hat der Deutsche Bundestag Ende 2022 die meisten Photovoltaik-Anlagen von steuerlicher Bürokratie befreit. Seitdem hat das Finanzministerium die Umsetzung in mehreren Verwaltungsanweisungen näher erläutert und viele Praxisfragen geklärt. Wir zeigen, was die neuen Steuerregeln für die Praxis bedeuten und wo die Grenzen der Entbürokratisierung liegen.
Am 25. April 1954 stellten US-Forscher den ersten Prototypen eines nutzbaren Solarmoduls vor. Der Wirkungsgrad lag damals bei etwa sechs Prozent. Seither ist viel passiert.
Bestimmte Photovoltaik-Anlagen aus dem Jahr 2022 oder früher können ebenfalls „zum Nullsteuersatz wechseln“. Wer die Frist bis 11. Januar 2024 nutzt, profitiert mit seiner Photovoltaik-Anlage sogar rückwirkend ab Anfang 2023.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere Verwaltungsanweisung zur Anwendung des Nullsteuersatzes beim Verkauf von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. In dem BMF-Schreiben werden häufige Einzelfragen aus der Praxis beantwortet.
Steuertipp: Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 mit null Prozent Umsatzsteuer verkauft. Betreiber dieser Anlagen kommen in den Genuss des Steuervorteils, den frühere Käufer nur mit komplizierter Bürokratie erreichen konnten und dann für den privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen mussten. Doch auch für Bestandsanlagen eröffnet die Finanzverwaltung eine Befreiungsmöglichkeit.
Steuertipps: Die Photovoltaik-Steuerreform, die der Bundestag Ende 2022 beschlossen hatte, warf in der Branche und bei Anlagenbetreibern viele Fragen auf. In den vergangenen Monaten hat das Bundesfinanzministerium darauf mit drei BMF-Schreiben reagiert und die Anwendung der gesetzlichen Regelungen konkretisiert.
Steuertipps: Die neuen Regelungen zur Einkommensteuer betreffen ausschließlich Käufer und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Die Steuerbefreiung greift bei Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt, bei Mehrfamilienhäusern kann die Leistung auch höher sein. Wie und wo sich die Änderungen auswirken, erklärt unser Steuerexperte Thomas Seltmann.
Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.
Steuersprechstunde: Diesmal widmen wir uns den Fragen rund um das EEG 2023. Dabei geht es unter anderem um die Anhebung der Schwelle für die einkommens- und gewerbesteuerliche Vereinfachung sowie die Auswirkungen der Vergütungserhöhungen auf die steuerliche Betrachtung der kleinen Anlagen.