Serie Elektromobilitäts-Installation: Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt haben eine Klarstellung veröffentlicht, wann ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt. Sie reagieren damit auf vereinzelte Angebote, in denen private Ladesäulen für öffentlich erklärt werden sollten, um noch stärker von den Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel zu profitieren. Der pauschale Schätzwert für private Elektroauto-Fahrer hat weiter Bestand.
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.
Foto: go-e
Bleiben Sie informiert
pv magazine ist die führende Handelsmedienplattform für die globale Photovoltaik-Industrie. Loggen Sie sich ein oder erwerben sie ein Print- oder Digitalabo unserer Ausgabe, um den kompletten Artikel zu lesen.
pv magazine Deutschland bietet einen täglichen Newsletter mit den neuesten Nachrichten aus der Photovoltaik-Branche an. Daneben verfügt pv magazine auch über eine umfassende weltweite Berichterstattung. Wählen Sie eine oder mehrere Newsletter aus, die Sie interessieren, und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.