Vom Umgang mit gesetzlichen und vertraglichen Fristen in Zeiten von Covid-19
Recht: In der Corona-Krise hat der Gesetzgeber schnell reagiert und die Fristen für die Realisierung von Ausschreibungsprojekten verlängert. Rechtsanwältin Margarete von Oppen erklärt zudem, ob Projektverzögerungen infolge von Covid-19 zu Vertragsauflösungen berechtigen und inwiefern Schadenersatzforderungen möglich sind.
Der Solarpark „Ganzlin“ konnte trotz Corona-Pandemie weitergebaut werden. Für Ausschreibungsprojekte, bei denen es wegen des Lockdowns zu Verzögerungen kam, sind die Fristen für die Realisierung in einer EEG-Mininovelle um sechs Monate verlängert worden.
Foto: GP JOULE/ Fotograf Jörn Lehman
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