Steigende Vergütungen ab 2017 denkbar

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Der deutsche Photovoltaikmarkt darbt seit Langem. Den politisch gewollten Zubau von 2.500 Megawatt wird Deutschland nun im dritten Jahr in Folge klar verfehlen. In den ersten acht Monaten des Jahres sind gerade einmal Anlagen mit einer Gesamtleistung von gut 680 Megawatt bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden.
Der Juni war in diesem Jahr bislang der einzige Monat, in dem der Zubau mit 120 Megawatt im dreistelligen Bereich lag, ansonsten bewegte sich der monatliche Wert eher zwischen 80 und 90 Megawatt. Damit zeichnet sich ab, dass der Zubau in diesem Jahr nicht einmal den Vorjahreswert von rund 1.500 Megawatt erreichen könnte. Nach zehn Jahren wäre es erstmals wieder möglich, dass er sogar unter der Gigawattmarke bleibt. Doch verlässlich vorhersagen lässt sich das noch nicht.
Mit dem EEG 2012 hatte sich die Bundesregierung für die Photovoltaik den „atmenden Deckel“ einfallen lassen. Damit sollte die Degression der Solarförderung an die Marktentwicklung angepasst werden: Wird das Zubauziel deutlich überschritten, sinken die Tarife stärker, wird es unterschritten, dann bleiben sie stabil oder können sich auch erhöhen. So richtig gegriffen hat diese Maßnahme nicht.
Seit September 2015 sind die Einspeisevergütungen und Erlösobergrenzen nach dem Marktprämienmodell bei der Direktvermarktung zwar nicht mehr gesenkt worden. Die festen Einspeisetarife liegen je nach Anlagengröße zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Trotz des deutlichen Unterschreitens des Zubauziels kam es bislang aber zu keiner Erhöhung. Bis Jahresende bleiben die Sätze stabil.
Neuer Mechanismus näher an der Marktentwicklung
Dies könnte sich nun ändern. Mit dem EEG 2017 hat die Bundesregierung auch eine Änderung beim „atmenden Deckel“ beschlossen. Ziel ist es, schneller auf die reale Marktentwicklung bei der Photovoltaik zu reagieren. Dazu solle künftig nur noch der Zubau der vorangegangenen sechs – allerdings hochgerechnet auf ein Jahr – statt der vergangenen zwölf Monate für die Berechnung der Vergütungssätze zugrunde gelegt werden. Zudem beschloss die Bundesregierung, bei einem Unterschreiten des Zubaukorridors die Tarife schneller anzuheben.
So wird es künftig bereits eine einmalige quartalsweise Erhöhung um 1,5 Prozent geben, wenn der auf das Jahr hochgerechnete Zubau unter 1.700 Megawatt liegt. Beträgt dieser Wert weniger als 1.300 Megawatt, dann ist eine einmalige Erhöhung der Sätze um drei Prozent im EEG 2017 vorgesehen. Bislang sah das Gesetz nur eine maximale Erhöhung von 1,5 Prozent vor, wenn im Berechnungszeitraum der Zubau unter 1.000 Megawatt gelegen hätte. Was er bislang noch nicht tat.
Wann genau diese Neuregelung für die Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung zum ersten Mal greift, ist noch nicht ganz sicher. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist in diesem Fall auf die Bundesnetzagentur, die als zuständige Behörde die Einspeisevergütungen und Erlösobergrenzen ermittelt und veröffentlicht. Die Bonner Behörde wiederum schiebt den schwarzen Peter zurück nach Berlin, denn noch sei die Gesetzeslage nicht ganz klar.
Zwar hatte der Bundestag im Juli die EEG-Novelle verabschiedet, doch wie schon in Vorjahren ging die Schnelligkeit zulasten der Gründlichkeit, sodass noch vor Inkrafttreten des neuen EEG zum Jahreswechsel ein Änderungsgesetz beschlossen werden muss. Darin soll klargestellt werden, dass künftig die neuen Vergütungshöhen nicht mehr zum Quartalsbeginn, sondern jeweils einen Monat später festgelegt werden.
Wann genau das Änderungsgesetz beschlossen wird, ist derzeit noch offen – wahrscheinlich noch im November. Ob es dann wirklich zum 1. Februar erstmals zu einer Erhöhung der Vergütungssätze kommen wird, hängt dann maßgeblich von den Zubauzahlen im zweiten Halbjahr 2016 ab, die wiederum derzeit schwer abschätzbar sind.
Der seit einigen Monaten herrschende Preisverfall bei Solarmodulen könnte sich gerade im vierten Quartal noch positiv auf die Neuinstallationen auswirken. Auch läuft Ende November die Frist für die Freiflächenanlagen aus der ersten Ausschreibungsrunde ab, von denen bei Weitem nicht alle installiert sind. Projektierer, die ihre Anlagen bis zum 30. November noch ans Netz bringen, vermeiden einen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde, der den erfolgreichen Bietern danach droht. Auch aus den übrigen Ausschreibungsrunden sind noch viele Anlagen nicht gebaut. Am wahrscheinlichsten scheint ein Szenario mit einer einmaligen Erhöhung um 1,5 Prozent, doch beim Ausbleiben einer Marktbelebung im vierten Quartal könnten es sogar 3,0 Prozent mehr im kommenden Jahr werden.
Laut Bundesverband Solarwirtschaft, der sich für die Änderungen beim Degressionsmechanimsus stark machte, könnte die Nachjustierung der Einspeisetarife bei zudem fallenden Modulpreisen „zur lange erwarteten Trendumkehr“ führen. „Wir hoffen, dass es spätestens im Frühjahr 2017 zu einer spürbaren Belebung der PV-Nachfrage in Deutschland kommen wird“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Zumindest 2018 könnte die Bundesregierung dann auch wieder die selbstgesteckten Ausbauziele bei der Photovoltaik erreichen. Körnig fügt einschränkend hinzu, „wenn von der Politik keine neuen Hürden geschaffen werden“.
Eine solche neue Hürde könnte die Erhebung der Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf solaren Eigenverbrauch sein. Im Frühjahr veröffentlichte die Bundesregierung dazu einen Diskussionsentwurf. Demnach soll künftig nur noch Strom bis 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber von der Stromsteuer befreit sein. Der Kabinettsbeschluss lässt bislang auf sich warten. Angesichts der kontroversen Diskussionen innerhalb der Regierung sind Beobachter des Verfahrens zuversichtlich, dass der Vorschlag so nicht umgesetzt wird. Vielleicht lässt sich die Stromsteuer für Solarstrom auch noch ganz verhindern. Sicher ist dies aber noch nicht – denn die Bundestagswahl im Herbst 2017 wirft im politischen Berlin ihre Schatten voraus.
Eine kleine Änderung, auf die sich Betreiber im kommenden Jahr aber bereits einstellen können, wird die leicht steigende Belastung beim Eigenverbrauch aus Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung sein, die seit August 2014 ans Netz gingen. Die zu zahlenden 40 Prozent werden 2017 an der EEG-Umlage von 6,88 Cent pro Kilowattstunde bemessen. Mitte Oktober verkündeten die Übertragungsnetzbetreiber die neue Höhe. Die Belastung für den solaren Eigenverbrauch steigt damit von 2,54 auf 2,75 Cent pro Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)

Degressionsmechanismus für Photovoltaik-Einspeisevergütung und anzulegenden Wert nach dem EEG 2017
Neuer Mechanismus
2.500 Megawatt (Basisdegression in Prozent)0,5
Überschreitung des Zielkorridors(in Megawatt)Monatliche Degression der Vergütung(in Prozent)
≤ 1.0001,0
> 1.0001,4
> 2.0001,8
> 3.0002,2
> 4.0002,5
> 5.0002,8
Unterschreitung des ZielkorridorsDegression der Vergütungeinmalige Erhöhung zu Quartalsbeginn*
> 2000,25
> 4000
> 80001,5
> 1.20003,0
*Neuer Mechanismus ab 1. Februar 2017 – Quartalsbeginn dementsprechend jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November

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