Kleingewerbe und Freiberufler müssen darauf achten, dass sie firmeneigene Elektrofahrzeuge in der Steuererklärung richtig angeben. Es existieren etwas mehr Faktoren als beim Verbrenner, was auch an den diversen Förderungen liegt.
Werden an den Ladesäulen Privatfahrzeuge und Firmenwagen geladen, muss klar sein, welcher Anteil zu den betrieblichen Aufwendungen gehört.
Foto: Andreas160578/Pixabay
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