Baugesetzbuch: Der Bundesgesetzgeber hat zusätzliche Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken für Photovoltaikanlagen freigegeben. Eine Mitwirkung der betroffenen Gemeinden ist dabei nicht mehr notwendig, dennoch gibt es viel bei der Entwicklung solcher Projekte zu berücksichtigen.
Nach der Änderung des Baugesetzbuches zu Jahresanfang dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Abstand von bis zu 500 Metern entlang von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen gebaut werden. Ab einem Abstand von 200 Metern ist nach wie vor ein Bebauungsplan der Gemeinde erforderlich.
Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben
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