Lohnsteuerhilfe ade: Photovoltaik als Pflichtfall für den Steuerberater?
Steuertipps: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und aus der Einspeisung von Strom Einkünfte erzielt, darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Er muss seine Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Eine einfache Gesetzesänderung könnte dieses Problem schnell lösen.
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