Lassen sich 750-Kilowatt-Anlagen und Ausschreibungsanlagen endlich rechtssicher kombinieren?
EEG: Vor den jüngsten Äußerungen der Clearingstelle EEG gab es Hoffnung, dass mehr Klarheit bei der Anlagenzusammenfassung geschaffen wird. Doch der im Mai veröffentlichte Hinweis sorgte für zusätzliche Unsicherheit, und Anlagenbetreiber sollten lieber auf eine endgültige Klärung warten.
Bei der Zusammenfassung von Anlagen bis 750 Kilowatt und größer als 750 Kilowatt besteht derzeit noch ein großer Klärungsbedarf bezüglich der EEG-Vorschriften.
Foto: Naturstrom AG
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